Der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet Neustadt Süd-West wurde mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 1. Juni 2023 aufgehoben. Seit der Bekanntmachung am 30. August 2023 stehen bauliche Vorhaben nicht mehr unter erhaltungsrechtlichem Genehmigungsvorbehalt.

Zum Hintergrund

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Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung hatte der Stadtentwicklungsausschuss am 2. Dezember 2021 die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Neustadt Süd-West in der Kölner Innenstadt beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses am 21. Dezember 2021 war dieser in Kraft getreten.

Für die Vorbereitung und rechtlich belastbare Begründung einer Sozialen Erhaltungssatzung war im nächsten Schritt die Durchführung einer vertieften sozialräumlichen Untersuchung erforderlich, da die uns zur Verfügung stehenden statistischen Daten alleine hierfür nicht ausreichten. Zur Durchführung dieser Untersuchung haben wir das Büro ALP, Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg, beauftragt. Anhand der Analyse von Sekundärdaten, einer repräsentativen Haushaltsbefragung, adressscharfen Ortsbegehungen und Expertengesprächen hat das Büro geprüft, ob eine Gefährdung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in Neustadt Süd-West zu erwarten ist. Im Ergebnis konnten wir, trotz der bestehenden Verdrängungs- und Aufwertungspotenziale, einen Erlass für eine Soziale Erhaltungssatzung weder für das Untersuchungsgebiet noch für einzelne Teilräume feststellen. Dies lag darin begründet, dass weder für Teilbereiche noch das gesamte Gebiet das gleichzeitige Auftreten der drei Kriterien beziehungsweise Dimensionen Aufwertungspotential, Verdrängungspotential und Verdrängungsdruck ausreichend bestätigt werden konnten.

Somit waren die Anwendungsvoraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung für das Gebiet Neustadt Süd-West nicht rechtssicher zu begründen. Als Konsequenz aus der Gutachterempfehlung wurde der Aufstellungsbeschluss für das Gebiet Neustadt Süd-West mit Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 1. Juni 2023 aufgehoben. Seit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses am 30. August 2023 stehen bauliche Vorhaben nicht mehr unter erhaltungsrechtlichem Genehmigungsvorbehalt.

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Aufhebung

Aufhebung des Beschlusses über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung Neustadt Süd-West

Gebietsgrenze

Das Gebiet Neustadt Süd-West umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen Barbarossaplatz/Luxemburger Straße und Rudolfplatz/Aachener Straße und wird östlich vom Hohenstaufenring und westlich von der DB-Bahntrasse eingegrenzt.

Gebiet des aufgehobenen Aufstellungsbeschlusses Neustadt Süd-West

Öffentliche Bekanntmachung

Amtsblatt 33, 30. August 2023
PDF, 5156 kb