Was ist der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP/FEAD)
Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen EHAP (FEAD Fund for European Aid to the most Deprived) unterstützt die EU-Mitgliedsstaaten bei der Bereitstellung von Nahrungsmitteln und/oder materieller Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen. Dabei geht die materielle Unterstützung Hand in Hand mit Maßnahmen zur sozialen Eingliederung, mit dem Ziel, den Menschen aus der Armut zu helfen. Konkrete Beispiele sind Sprachkurse und die medizinische sowie soziale Beratung und Betreuung. Rein materielle Leistungen können aus Mitteln des EHAP nicht gefördert werden.
Der EHAP/FEAD-Fonds hilft somit Menschen unmittelbar auf dem Weg aus der Armut. Mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse sollen betroffene Menschen in die Lage versetzt werden, wieder die Chance auf einen Arbeitsplatz zu erlangen, oder an einem Ausbildungskurs teilnehmen zu können. Damit leistet der Fonds einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung als ein Kernziel der Europa-2020-Strategie. Besonderes Gewicht legt der EHAP dabei auch auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung. Der Fonds ist erstmalig für die Förderperiode 2014-2020 eingerichtet worden und wird in Deutschland in zwei Förderrunden umgesetzt.
Förderschwerpunkte
Über den EHAP werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), zum Teil in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- besonders benachteiligte neu zugewanderte Unionsbürgerinnen und -bürger, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis 7 Jahren
- Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen
unterstützt. Träger der Maßnahmen sind öffentliche Einrichtungen, zum Beispiel die Kommunen, und/oder Nichtregierungsorganisationen wie beispielsweise freie Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, die anhand von objektiven und transparenten Kriterien vom Bund ausgewählt werden.
Art und Höhe der Finanzierung
In der Förderperiode 2014–2020 stehen seitens der EU-Kommission effektiv über 3,8 Milliarden Euro als Budget für den EHAP/FEAD zur Verfügung. Die von der EU gesetzte Förderquote von 85 Prozent wird vom Bund um weitere 10 Prozent ergänzt. Damit verbleibt für den jeweiligen Projektträger ein Eigenanteil von nur fünf Prozent. Das finanzielle Volumen für die gesamte Förderperiode in Deutschland beträgt rund 93 Millionen Euro.
In der ersten Förderrunde, Dezember 2015 bis 2018 wurden rund 60 Prozent der Mittel verausgabt. 84 Projekte konnten mit einem Finanzvolumen von circa 55 Mio. Euro unterstützt werden. Die zweite Förderrunde läuft von 2019 bis 2020. Hier steht ein Finanzvolumen in Höhe von rund 40 Mio. Euro zur Verfügung. Als förderungsfähig wurden bereits 67 Projekte ausgewählt.