Was ist der Europäische Sozialfonds (ESF)?
Der Europäische Sozialfonds investiert in Menschen. Sein Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen in der Europäischen Union. Außerdem verfolgt er das Ziel, die Lage hilfsbedürftiger Menschen zu verbessern, die von Armut bedroht sind. Besonderes Gewicht legt der ESF dabei auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung.
Der ESF investiert in allen Regionen der Europäischen Union. Wie bei allen Fonds aus der Gruppe der Struktur- und Investitionsfonds erfolgt die Förderung in mehrjährigen Förderperioden, die mit dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union korrespondieren. Aktuell läuft die Förderperiode 2014 - 2020. Über 80 Milliarden Euro sind zwischen 2014 und 2020 für Investitionen in Fähigkeiten und Fertigkeiten der Menschen in den Mitgliedstaaten vorgesehen. Hinzu kommen mindestens 3,2 Milliarden Euro für die Jugendbeschäftigungsinitiative.
Der ESF fördert praxisnahe Projekte, die direkt vor Ort ihre Wirkung entfalten. Damit ist er Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration in Europa, und das seit über 60 Jahren.
Förderschwerpunkte
Im Zeitraum 2014-2020 wird sich der ESF auf vier thematische Ziele der Kohäsionspolitik konzentrieren:
- Förderung der Beschäftigung und der Mobilität der Arbeitskräfte
- Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut
- Investitionen in Bildung, Qualifikationen und lebenslanges Lernen
- Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und effiziente öffentliche Verwaltung.
Außerdem sind 20 Prozent der Investitionen des ESF für Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Eingliederung und zur Bekämpfung der Armut vorgesehen.
Art und Höhe der Förderung
Die Co-Finanzierung fördert Eigenverantwortung auf nationaler und regionaler Ebene. ESF-Finanzierungen sind als Zuschuss immer an öffentliche oder private Finanzmittel gekoppelt. Je nach Klassifizierung der Region bezogen auf den relativen Wohlstand bewegt sich der Zuschuss zwischen 50 und 85 Prozent, in Ausnahmefällen sogar bei 95 Prozent der jeweiligen Projektkosten.