Sie wollen ein Geldspielgerät aufstellen? Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen und auf welcher Grundlage die fällige Vergnügungssteuer berechnet und erhoben wird.

Amtlicher Vordruck für die Erklärung zur Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte

Bei Geldspielgeräten beträgt die Steuer 13,08 Prozent des Einspielergebnisses.
Das Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Bruttokasse. Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme (der sogenannte Fehlbetrag) abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld.

Für die Geldspielgeräte ist dem Kassen- und Steueramt der Stadt Köln bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres je Aufstellort eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Die Steuererklärung muss vom Steuerschuldner oder seinem Vertreter unterschrieben sein.

Satzung zur Besteuerung des Spielvergnügens an Geldspielgeräten im Gebiet der Stadt Köln vom 29. März 2016
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