Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte Stellvertreter*innen des*der Oberbürgermeister*in. Sie vertreten den*die Oberbürgermeister*in bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.

Als oberste*r Repräsentant*in obliegt dem*der Oberbürgermeister*in die Vertretung der Stadt nach außen. Angesichts der Vielzahl der Anfragen kann der*die Oberbürgermeister*in nicht alle Repräsentationsaufgaben selbst wahrnehmen.

Dazu gehören beispielsweise:

Eröffnung von Festen oder sonstigen städtischen Veranstaltungen und Feierstunden, die Grundsteinlegung für einen Neu- oder Erweiterungsbau, ein erster Spatenstich, Vereinsjubiläen, das Grußwort bei einem Straßenfest, Empfänge im Rathaus und die Ehrung von Jubilar*innen. Durchschnittlich 970 Repräsentationstermine nimmt der*die Oberbürgermeister*in pro Jahr wahr, hinzu kommen eine Vielzahl von regionalen und überregionalen Gremiensitzungen.

Die Bürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister*innen nehmen zusammen durchschnittlich rund 520 Repräsentationstermine pro Jahr wahr. In den Stadtbezirken übernehmen zusätzlich die Bezirksbürgermeister*innen Repräsentationsaufgaben.

Die Bürgermeisterinnen werden ohne Aussprache nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in geheimer Wahl gewählt. Jede Ratsfraktion für sich, mehrere Fraktionen gemeinsam sowie Gruppen von Ratsmitgliedern können Listen mit den von ihnen vorgeschlagenen Bewerber*innen einreichen.