Die PlusPunktRente ist die freiwillige Zusatzrente der Zusatzversorgungskasse.

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Als Versicherte*r der Zusatzversorgungskasse haben Sie die Möglichkeit, Ihre Betriebsrente freiwillig durch eigene Beitragszahlungen in die PlusPunktRente aufzubessern.

Vorteile der PlusPunktRente

  • Niedriger zusätzlicher Verwaltungsaufwand: Die Melde- und Zahlungsvorgänge knüpfen an die ohnehin bestehende Pflichtversicherung an.
  • Geringe Verwaltungskosten: Wir arbeiten ohne Provision und Abschlusskosten.
  • Flexibel Beiträge zahlen: Nach Ihrer persönlichen Lebenssituation können Sie die Höhe Ihrer Altersvorsorgebeiträge anpassen. Auch eine Beitragsfreistellung ist jederzeit kostenlos möglich.
  • Förderweg Wechsel: Von der Riester-Förderung zur Entgeltumwandlung oder umgekehrt. Beides ist jederzeit kostenlos möglich. Ebenso können Sie beide Förderwege nebeneinander nutzen.
  • Erweiterung der Hinterbliebenenversorgung: Sie können Ihre*n Lebenspartner*in in die Hinterbliebenenversorung mit einbeziehen.
  • Flexible Gestaltung des Versicherungsschutzes in der Rentenphase: Wenn Sie auf eine Hinterbliebenenversorgung verzichten, erhalten Sie beispielsweise eine höhere eigene Altersrente.
  • Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn möglich: Vor Beginn der Auszahlung der PlusPunktRente können Sie anstelle einer lebenslangen Rente auch eine einmalige Auszahlung des Kapitals wählen.
  • Jeder Euro zählt: Bei der PlusPunktRente gibt es keine Mindestversicherungszeiten. Nach dem Eingang der ersten Beitragszahlung bei der Zusatzversorgungskasse besteht Versicherungsschutz.
  • Komplettschutz in der Ansparphase: Der Versicherungsschutz in der Ansparphase umfasst eine lebenslange eigene Altersrente, eine Hinterbliebenenversorgung und ein Wahlrecht auf eine Rente bei teilweiser oder voller Erwerbsminderungsrente.
  • Lebenslange Altersrente: Sie können die PlusPunktRente ab dem 62. Lebensjahr abrufen.
  • Absicherung auch im Falle einer Erwerbsminderungsrente: Die Versicherung enthält eine Leistung bei Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit. In diesem Fall können Sie wählen, ob Sie eine lebenslange Rente wegen Erwerbsminderung beziehen oder das angesparte Kapital für eine spätere lebenslange Altersrente verwenden wollen. Wir zahlen immer eine volle lebenslange Erwerbsminderungsrente, auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gewährt oder die Rente dort zeitlich befristet ist.

Wir bieten zwei Modelle der PlusPunktRente an:

Zulagenförderung, auch Riester-Rente genannt Entgeltumwandlung

PlusPunktRente (Tarif 2002)

Der alte Tarif der PlusPunktRente (Tarif 2002) der Zusatzversorgungskasse ist zum 31. Dezember 2009 geschlossen worden. Der Tarif 2002 wird im geschlossenen Bestand fortgeführt. Maßgeblich für die Leistungen des Tarifes 2002 sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Tarif 2002.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Freiwillige Versicherung – Tarif 2002 (Stand: Juli 2014)
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