Dem Ausschuss Schule und Weiterbildung gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 25 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Dr. Helge Schlieben.


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-29251

Livestream zur Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung

Entscheidungsbefugnisse

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung entscheidet über:

  1. Recht zur Einladung des ernannten Schulleitenden gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
  2. Planung städtischer Schul- und Weiterbildungseinrichtungen
  3. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro
  4. Namensgebung von Förderschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs
  5. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen

Vorberatung

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Grundsatzfragen in Schul- und Weiterbildungsangelegenheiten
  2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
  3. Einrichtung, Änderung und Auflösung zusätzlicher Hilfsangebote im schulergänzenden Bereich
  4. Satzungen, Benutzungs- und Entgeltordnungen, Gebührensatzungen und Honorarordnungen für städtische Schul- und Weiterbildungseinrichtungen, auch für einrichtungsfremde Zwecke
  5. Rechtsverordnungen über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche