Dem Ausschuss Schule und Weiterbildung gehören 13 stimmberechtigte und mindestens 25 beratende Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Dr. Helge Schlieben.
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-29251
Entscheidungsbefugnisse
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung entscheidet über:
- Recht zur Einladung des ernannten Schulleitenden gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
- Planung städtischer Schul- und Weiterbildungseinrichtungen
- Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen bei Kosten von mehr als 300.000 bis einschließlich 1,5 Millionen Euro
- Namensgebung von Förderschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen
Vorberatung
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Grundsatzfragen in Schul- und Weiterbildungsangelegenheiten
- Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Einrichtung, Änderung und Auflösung zusätzlicher Hilfsangebote im schulergänzenden Bereich
- Satzungen, Benutzungs- und Entgeltordnungen, Gebührensatzungen und Honorarordnungen für städtische Schul- und Weiterbildungseinrichtungen, auch für einrichtungsfremde Zwecke
- Rechtsverordnungen über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche