Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldpiel-  und Unterhaltungsgeräten. Ebenso werden Tanzveranstaltungen, spezielle Filmvorführungen sowie die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, die Veranstaltung von Sexmessen und Erotikmessen besteuert.

Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner ist grundsätzlich der Eigentümerin oder die Eigentümerin der betriebenen Spielgeräte beziehungsweise die Veranstalterin oder der Veranstalter der genannten Vergnügungen.

Als Steuermaßstab dienen vielfach Pauschbeträge, die nach typischen Merkmalen ermittelt werden (zum Beispiel der Raumgröße). Bei Spielgeräten wird die Steuer nach dem Einspielergebnis (Geldspielgeräte)  beziehungsweise mit Pauschbeträgen (sonstige Geräte)  erhoben.

Die Steuer wird von der Kommune erhoben. Das Aufkommen fließt nur ihr zu.

Wie hat sich diese Steuer entwickelt?

Die Vergnügungssteuer ist in Deutschland als Zwecksteuer zur Finanzierung des Armenwesens aufgekommen. Sie wurde in den mittelalterlichen Städten zunächst als Abgabe auf Glücksspiele eingeführt.

Ab dem 17. Jahrhundert wurden dann auch andere öffentliche "Belustigungen" erfasst (Besteuerungsrecht zur Unterstützung der Armen durch das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794). Es folgten Spezialvorschriften zur Besteuerung von Billards, Kegelbahnen, Bällen, Maskeraden, Schaustellungen, Theater, Konzerten und dergleichen.

Die Finanznot nach dem Ersten Weltkrieg zwang das Reich, die Kommunen zur Erhebung der Vergnügungssteuer zu verpflichten. Der Reichsrat (als Vertretung der Länder) erließ hierzu 1921 einheitliche Bestimmungen. Seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts hat die "Kinosteuer" mehr und mehr an Bedeutung gewonnen. Infolge der rasenden Verbreitung des Fernsehens und zunehmender Befreiungen ist sie aber seit den 50ern stark zurückgegangen.

Mit der Besteuerung von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten wollte der Gesetzgeber schließlich Einfluss auf die Einrichtung und den Betrieb von Spielhallen nehmen.