Zwischen September 2011 und Juni 2012 haben wir den Entwurf des Konzeptes in jedem Stadtbezirk vorgestellt. Den Abschluss bildete im September 2012 eine gesamtstädtische Fachveranstaltung. Über die Ergebnisse dieser Öffentlichkeitsbeteiligung hat dann jede Bezirksvertretung beraten und hierzu einen Beschluss gefasst. Danach haben der Stadtentwicklungsausschuss und der Wirtschaftsausschuss am 12. Dezember 2013 dem Rat empfohlen, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit Änderungen zu beschließen. Der Rat ist den Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses und Wirtschaftsausschusses gefolgt und hat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in der dem Rat vorliegenden Form mit den in Anlage 14 beziehungsweise 15 dargestellten Änderungen am 17. Dezember 2013 beschlossen.
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
Am 9. Februar 2023 hat der Rat die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beschlossen. Damit liegt eine inhaltlich aktualisierte und auf neue rechtliche Anforderungen angepasste Grundlage für die räumliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels vor. Das beschlossene Konzept setzt konsequent die Zielsetzung des 2013 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) fort.
Kölner Sortimentslisten
Die Kölner Sortimentsliste wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen verwendet, um die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente des Einzelhandels eindeutig zu bestimmen.
Für Bebauungsplanverfahren, in denen der Aufstellungs- oder Einleitungsbeschluss nach dem 9. Februar 2023 gefasst wurde, gilt die Sortimentsliste, die am 9. Februar 2023 beschlossenen wurde.
Für Bebauungsplanverfahren, in denen der Aufstellungs- oder Einleitungsbeschluss nach dem 17. Dezember 2013 gefasst wurde, gilt die Sortimentsliste in der vom Rat am 17. Dezember 2013 beschlossenen Fassung.
Die Sortimentsliste vom 28. August 2008 gilt für Bebauungsplanverfahren, die bis zum 17. Dezember 2013 eingeleitet wurden. Maßgeblich ist hier das Datum des Aufstellungs- oder Einleitungsbeschlusses.
Darüber hinaus ist die Kölner Sortimentsliste, die zusammen mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept am 17. Dezember 2013 vom Rat beschlossen worden ist, Grundlage für die Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes.
Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Rodenkirchen, 10. September 2012
Kalk, 11. September 2012
Porz, 23. April 2013
Lindenthal, 6. Mai 2013
Nippes, 6. Juni 2013
Mülheim, 8. Juli 2013
Innenstadt, 11. Juli 2013
Ehrenfeld, 15. Juli 2013
Chorweiler, 26. September 2013
Beschlüsse der Fachausschüsse
In der gemeinsamen Sondersitzung von Stadtentwicklungsausschuss und Wirtschaftsausschuss am 19. November 2013 wurde die Vorlage in die jeweilige Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Wirtschaftsausschusses am 12. Dezember 2013 vertagt.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 12. Dezember 2013 dem Rat empfohlen, den in Anlage 15 dargestellten geänderten Beschluss zu fassen.
Der Wirtschaftsausschuss hat am 12. Dezember 2013 dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept in der vorliegenden Form mit den in Anlage 14 dargestellten Änderungen zugestimmt.
Erläuterung zu den Anlagen
Die Anlagen beinhalten:
- Niederschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung
- Die schriftlichen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerschaft und die zugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung
- Die abschließende Bewertung durch die Verwaltung und gegebenenfalls daraus folgende abweichende Beschlussvorschläge
- Die Beschlüsse der jeweiligen Bezirksvertretung beziehungsweise der Fachausschüsse zu den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung und zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Haben Sie Fragen?
Weitere Informationen und Antworten auf Ihre Fragen geben Ihnen gerne die Mitarbeitenden beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Telefon 0221 / 221-24696 und 221-34696.