Als Wahlhelfer*in gehören Sie zu einem sechs- bis achtköpfigen Wahlvorstand. Sie sorgen in unterschiedlichen Funktionen als Team für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

Ein Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

  • einem*einer Wahlvorsteher*in
  • einem*einer Schriftführer*in 
  • einem*einer stellvertretenden Schriftführer*in 
  • vier bis fünf Beisitzer*innen

Einen*eine der Beisitzer*innen ernennt der*die Wahlvorsteher*in am Wahltag zur Stellvertretung. 

Je nach Funktion und Einsatzort kommen unter anderem folgende Aufgaben auf Sie zu:

Wahlvorsteher*in

Im Wahlraum und im Briefwahlzentrum:

  • Sie besetzen den Posten des*der stellvertretenden Wahlvorsteher*in.
  • Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses.
  • Sie leiten den Wahlvorstand und eröffnen und beenden die Wahlhandlung sowie die Stimmzählung.
  • Sie schlichten eventuelle Streitigkeiten innerhalb des Wahlvorstandes.
  • Sie regeln die Pausenzeiten.
  • Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn bei Abstimmungen Stimmengleichheit besteht.
  • Sie koordinieren die ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen.
  • Sie überprüfen zusammen mit dem*der Schriftführer*in nach Abschluss der Ergebnisermittlung, ob alle Mitglieder des Wahlvorstands die Niederschrift unterzeichnet haben.
  • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Wahlbezirks telefonisch an eine zentrale Sammelstelle weiter.

Nur im Wahlraum:

  • Sie und Ihre Stellvertretung sorgen während der Wahlhandlung für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung und bewachen die Urne.
  • Sie richten mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern den Wahlraum ein, indem Sie zum Beispiel die Wahlurnen aufstellen sowie die öffentliche Bekanntmachung, die Ausschilderungen zur Wahl und die Musterstimmzettel anbringen.
  • Sie schlichten eventuell auftretende Streitigkeiten im Wahlraum.
  • Sie bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen gemeinsam mit dem*der Schriftführer*in in das zuständige Kundenzentrum und warten dort, bis Sie durch unsere Mitarbeitenden die Bestätigung erhalten, dass das Ergebnis korrekt ermittelt wurde. Der Rollkoffer mit den Unterlagen wiegt bis zu 20 Kilogramm.

Stellvertretende*r Wahlvorsteher*in

  • Sie werden am Wahltag von dem*der Wahlvorsteher*in aus dem Kreis der Beisitzer*innen ernannt.
  • Sie vertreten in Pausenzeiten den*die Wahlvorsteher*in. 
  • Zusammen mit dem*der Wahlvorsteher*in sorgen Sie während der Wahlhandlung für einen reibungslosen Ablauf und bewachen die Urne. 
  • Ihre Aufgaben entsprechen im Übrigen denen der Beisitzer*innen.

Schriftführer*in

Im Wahlraum und im Briefwahlzentrum:

  • Sie stellen nach 18 Uhr die Anzahl der Wähler*innen in Ihrem Wahlbezirk fest.
  • Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Niederschrift zuständig.
  • Nach Abschluss der Ergebnisermittlung unterschreiben Sie die Niederschrift.
  • Sie überprüfen zusammen mit dem*der Wahlvorsteher*in nach Abschluss der Ergebnisermittlung, dass alle Wahlvorstandsmitglieder die Niederschrift unterschrieben haben.

Nur im Wahlraum:

  • Sie holen am Samstag vor der Wahl den Wahlordner im zuständigen Kundenzentrum ab und bringen alles am Wahltag in den Wahlraum. Im Ordner befinden sich das Wählerverzeichnis, die Niederschrift sowie alle am Wahltag notwendigen Informationen. Die restlichen Unterlagen befinden sich in einem Rollkoffer bereits vor Ort. 
  • Sie führen das Wählerverzeichnis und nehmen die Wahlscheine an.
  • Sie bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen gemeinsam mit dem*der Wahlvorsteher*in in das zuständige Kundenzentrum und warten dort, bis Sie durch unsere Mitarbeitenden die Bestätigung erhalten, dass das Ergebnis korrekt ermittelt wurde. Der Rollkoffer mit den Unterlagen wiegt bis zu 20 Kilogramm

Stellvertrende*r Schriftführer*in

  • Sie vertreten in Pausenzeiten oder im Krankheitsfall den*die Schriftführer*in.
  • Ihre Aufgaben entsprechen im Übrigen denen der Beisitzer*innen.  

Beisitzer*in

Im Wahlraum und im Briefwahlzentrum:

  • Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.
  • Sie vertreten in Pausenzeiten den*die Wahlvorsteher*in.

Nur im Wahlraum:

  • Sie prüfen, ob die Wahlberechtigten sich im richtigen Wahlraum befinden und regeln den Zugang zum Wahlraum.
  • Sie arbeiten dem*der Schriftführer*in zu und geben die Stimmzettel aus.
  • Sie unterstützen hilfsbedürftige Wähler*innen als Hilfsperson unter Geheimhaltung bei der Stimmabgabe.

Um Sie optimal auf Ihren Einsatz vorzubereiten, bieten wir verschiedene Schulungen an. Als Schriftführer*in, deren Vertretung und als Wahlvorsteher*in müssen Sie an einem Workshop teilnehmen. Beisitzer*innen laden wir zu freiwilligen Informationsveranstaltungen ein.