Kann ich Wahlhelfer*in werden?
Um bei der Kommunalwahl Wahlhelfer*in zu werden, müssen Sie bei dieser Wahl wahlberechtigt sein. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sind
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Um in Köln zu unterstützen, müssen Sie nicht in Köln wohnen.
Was bekomme ich für das Ehrenamt?
Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Es unterscheidet sich je nachdem, welche Aufgabe Sie übernehmen und ob Sie an beiden Wahltagen helfen und/oder bei der Integrationswahl im Einsatz sind.
Kommunalwahl
Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in bei der Kommunalwahl, egal ob Hauptwahl oder Stichwahl, erhalten Sie pro Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von:
- 80 Euro als Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in
- 70 Euro als Stellvertretung des*der Schriftführer*in
- 60 Euro als Beisitzer*in
Im Falle einer Stichwahl zum*zur Oberbürgermeister*in am 28. September 2025 erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 30 Euro, wenn Sie sich von Beginn an für den Einsatz als Wahlhelfer*in bei der Kommunalwahl und der möglichen OB-Stichwahl verpflichten. Wenn Sie dann an beiden Wahltagen im Einsatz sind, erhalten Sie also:
- 190 Euro als Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in
- 170 Euro als Stellvertretung des*der Schriftführer*in
- 150 Euro als Beisitzer*in
Integrationsratswahl
Weil Sie als Wahlhelfer*in bei der Integrationsratswahl bis in die Nacht im Einsatz sind, erhöhen wir die Erfrischungsgelder um 30 Euro. Sie erhalten also:
- 110 Euro als Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in
- 100 Euro als Stellvertretung des*der Schriftführer*in
- 90 Euro als Beisitzer*in
Beide Wahlen
Schriftführer*innen, deren Stellvertretung und Wahlvorsteher*innen sind verpflichtet, an einem vorbereitenden Workshop teilzunehmen. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Die Workshops finden in Präsenz statt.
Auszahlung
Voraussetzung für die Auszahlung des Erfrischungsgelds und der Aufwandsentschädigung ist Ihr Einsatz als Wahlhelfer*in am jeweiligen Wahltag. Sie können keine weiteren Ansprüche wie Verpflegungs-, Fahrt- oder Übernachtungskosten geltend machen. Wir überweisen Ihnen das Geld nach abschließender Prüfung der Niederschriften auf Ihr Bankkonto.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung der Niederschriften etwas Zeit in Anspruch nimmt. Wir überweisen die Erfrischungsgelder bis zum 17. Oktober 2025. Sollten Sie danach noch keine Zahlung erhalten haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 221-34333 oder über unser Kontaktformular bei uns.
Ihr Einsatzort
Sie können in einem Briefwahlbezirk, also im Briefwahlzentrum, oder in einem Urnenwahlbezirk, also in einem Wahlraum, unterstützen.
Im Briefwahlzentrum
Das Briefwahlzentrum befindet sich in der Koelnmesse in Deutz. So unterscheidet sich der Einsatz im Briefwahlzentrum von einem Einsatz im Wahlraum:
- Einsatzbeginn für Wahlhelfer*innen bei der Kommunalwahl um die Mittagszeit statt morgens
- Unterstützung durch unsere Mitarbeitenden vor Ort
- Zentrale Lage mit guter Anbindung an den ÖPNV
Erleben Sie die besondere Atmosphäre und stehen Sie gemeinsam mit 4.000 anderen Wahlhelfer*innen für unsere Demokratie ein!
Im Wahlraum
Wenn Sie in einem der vielen Wahlräume im Stadtgebiet unterstützen, sind Sie am Wahltag von 7:30 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung im Einsatz. Wir versuchen Ihre Wünsche zu berücksichtigen, wenn Sie zum Beispiel wohnortsnah eingesetzt werden möchten. Wir freuen uns über Wahlhelfer*innen, die nicht ortsgebunden sind und auch in weiter entfernten Wahlräumen helfen.
Ihre Aufgaben
Sie wollen mithelfen, wissen aber nicht, was auf Sie zukommt? Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Aufgaben als Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, stellvertretende*r Schriftführer*in oder Beisitzer*in:
Schulungen und Schulungsmaterial
Wir bieten für Sie verschiedene Schulungen zur Vorbereitung auf den Wahltag an, je nach Aufgabe. Alle Schulungsformate sind bereits beendet.
Zusätzlich bieten wir Ihnen verschiedenes Schulungsmaterial an. Neben unseren Leitfäden für den Einsatz im Wahlraum und im Briefwahlzentrum gibt es Schulungsvideos, die insbesondere für Beisitzer*innen wichtige Informationen zu Aufgaben und Ablauf am Wahltag beinhalten.
Kontakt für Fragen
Bei Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
Alternativ können Sie uns unter 0221 / 221-34333 erreichen.