Für die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl am 14. September 2025 benötigen wir rund 8.500 freiwillige Wahlhelfer*innen. Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe können wir die Wahlen erfolgreich durchführen. Seien Sie dabei – denn Demokratie heißt mitmachen!
Mit Ihrer Anmeldung merken wir Sie auch für eine eventuelle Stichwahl des*der Oberbürgermeister*in am 28. September 2025 vor. Wenn Sie sich von Beginn an für beide Wahlwochenenden melden und an ihnen im Einsatz sind, erhalten Sie zusätzlich zum Erfrischungsgeld einen Bonus von 30 Euro. Sollten Sie am Tag der Stichwahl verhindert sein, schreiben Sie dies bitte in das Bemerkungsfeld.
Telefonisch können Sie sich unter 0221 / 221-34333 anmelden.
Kann ich Wahlhelfer*in werden?
Um bei der Kommunalwahl Wahlhelfer*in zu werden, müssen Sie bei dieser Wahl wahlberechtigt sein. Wenn das auf Sie zutrifft, dürfen Sie auch bei der Integrationsratswahl helfen. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sind
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wenn Sie für die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind, nicht aber für die Kommunalwahl, können Sie sich ausschließlich für die Integrationsratswahl als Wahlhelfer*in anmelden. Bitte schreiben Sie diesen Wunsch bei der Online-Anmeldung in das Bemerkungsfeld. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:
- nicht Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und/oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben
Darüber hinaus müssen Sie am Wahltag:
- 16 Jahre alt sein
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
Um in Köln bei der Kommunalwahl oder der Integrationsratswahl zu unterstützen, müssen Sie nicht in Köln wohnen.
Besonderheiten des Einsatzes bei der Integrationsratswahl
Die Auszählung der Integrationsratswahl findet im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse in Deutz statt. Aus organisatorischen Gründen beginnt Ihr Einsatz nicht mittags, sondern am späten Nachmittag gegen 17 Uhr. Er wird voraussichtlich bis 3 Uhr morgens dauern. Hierfür erhalten Sie ein erhöhtes Erfrischungsgeld. Details finden Sie unter "Was bekomme ich für das Ehrenamt?".
Wenn Sie als Wahlhelfer*in bei der Integrationsratswahl unterstützen möchten, schreiben Sie dies bei Ihrer Anmeldung bitte in das Bemerkungsfeld.
Hinweise zur Online-Anmeldung
Nutzen Sie das Bemerkungsfeld bei Ihrer Online-Anmeldung bitte für folgende Angaben:
- Mit Ihrer Anmeldung merken wir Sie auch für eine eventuelle Stichwahl des*der Oberbürgermeister*in am 28. September 2025 vor. Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, schreiben Sie dies bitte in das Bemerkungsfeld.
- Wenn Sie mit einer bestimmten Person eingeteilt werden möchten, tragen Sie deren Namen ein. Wir bemühen uns, Ihren Wunsch zu berücksichtigen.
- Wenn Sie sich für einen Einsatz als Wahlhelfer*in für die Integrationsratswahl anmelden möchten, geben Sie dies bitte ebenfalls im Bemerkungsfeld ein.
Wenn du unter 18 Jahre alt bist, benötigen wir zusätzlich zu deiner Anmeldung eine formlose Einverständniserklärung eines*einer Erziehungsberichtigten. Schick sie uns bitte per E-Mail.
Was bekomme ich für das Ehrenamt?
Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Es unterscheidet sich je nachdem, welche Aufgabe Sie übernehmen und ob Sie an beiden Wahltagen helfen und/oder bei der Integrationswahl im Einsatz sind.
Kommunalwahl
Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in bei der Kommunalwahl erhalten Sie pro Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von:
- 80 Euro als Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in
- 70 Euro als Stellvertretung des*der Schriftführer*in
- 60 Euro als Beisitzer*in
Im Falle einer Stichwahl zum*zur Oberbürgermeister*in am 28. September 2025 erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 30 Euro, wenn Sie sich von Beginn an für den Einsatz als Wahlhelfer*in bei der Kommunalwahl und der möglichen OB-Stichwahl verpflichten. Wenn Sie dann an beiden Wahltagen im Einsatz sind, erhalten Sie also:
- 190 Euro als Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in
- 170 Euro als Stellvertretung des*der Schriftführer*in
- 150 Euro als Beisitzer*in
Integrationsratswahl
Weil Sie als Wahlhelfer*in bei der Integrationsratswahl bis in die Nacht im Einsatz sind, erhöhen wir die Erfrischungsgelder um 30 Euro. Sie erhalten also:
- 110 Euro als Wahlvorsteher*in und Schriftführer*in
- 100 Euro als Stellvertretung des*der Schriftführer*in
- 90 Euro als Beisitzer*in
Beide Wahlen
Schriftführer*innen, deren Stellvertretung und Wahlvorsteher*innen sind verpflichtet, an einem vorbereitenden Workshop teilzunehmen. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Die Workshops finden in Präsenz statt.
Auszahlung
Voraussetzung für die Auszahlung des Erfrischungsgelds und der Aufwandsentschädigung ist Ihr Einsatz als Wahlhelfer*in am jeweiligen Wahltag. Sie können keine weiteren Ansprüche wie Verpflegungs-, Fahrt- oder Übernachtungskosten geltend machen. Wir überweisen Ihnen das Geld nach abschließender Prüfung der Niederschriften auf Ihr Bankkonto.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung der Niederschriften etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sollte das Erfrischungsgeld innerhalb von 20 Tagen nach der Stichwahl nicht auf Ihrem Konto eingegangen sein, melden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 221-34333 oder über unser Kontaktformular bei uns.
Ihr Einsatzort
Sie können in einem Briefwahlbezirk, also im Briefwahlzentrum, oder in einem Urnenwahlbezirk, also in einem Wahlraum, unterstützen.
Im Briefwahlzentrum
Das Briefwahlzentrum befindet sich in der Koelnmesse in Deutz. So unterscheidet sich der Einsatz im Briefwahlzentrum von einem Einsatz im Wahlraum:
- Einsatzbeginn für Wahlhelfer*innen bei der Kommunalwahl um die Mittagszeit statt morgens
- Einsatzbeginn für Wahlhelfer*innen bei der Integrationsratswahl am frühen Abend
- Unterstützung durch unsere Mitarbeitenden vor Ort
- Zentrale Lage mit guter Anbindung an den ÖPNV
Erleben Sie die besondere Atmosphäre und stehen Sie gemeinsam mit 4.000 anderen Wahlhelfer*innen für unsere Demokratie ein!
Im Wahlraum
Wenn Sie in einem der vielen Wahlräume im Stadtgebiet unterstützen, sind Sie am Wahltag von 7:30 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung im Einsatz. Wir versuchen Ihre Wünsche zu berücksichtigen, wenn Sie zum Beispiel wohnortsnah eingesetzt werden möchten. Wir freuen uns über Wahlhelfer*innen, die nicht ortsgebunden sind und auch in weiter entfernten Wahlräumen helfen.
Ihre Aufgaben
Sie wollen mithelfen, wissen aber nicht, was auf Sie zukommt? Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Aufgaben als Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, stellvertretende*r Schriftführer*in oder Beisitzer*in:
Schulungen und Schulungsmaterial
Wir bieten für Sie verschiedene Schulungen zur Vorbereitung auf den Wahltag an, je nach Aufgabe. Schriftführer*innen, deren Stellvertretung und Wahlvorsteher*innen sind verpflichtet, an einem Workshop teilzunehmen. Sie erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Zu allen anderen Schulungen können Sie sich freiwillig anmelden. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Schulungstermine und Informationen zur Anmeldung.
Unsere Leitfäden beinhalten alle wichtigen Informationen zu Ihren Aufgaben sowie zum Ablauf am Wahltag. Wir empfehlen Ihnen, den für Ihren Einsatz passenden Leitfaden aufmerksam zu lesen. Wir versenden die Leitfäden nicht.
Die Leitfäden für die Kommunalwahl veröffentlichen wir rechtzeitig vor der Wahl an dieser Stelle. Sie können sich mit den Leitfäden zur Bundestagswahl schon jetzt einen Eindruck der Abläufe am Wahltag verschaffen:
Die folgenden kurzen Schulungsvideos geben Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Abläufe und Aufgaben im Wahlraum und im Briefwahlzentrum. Einzelne Abläufe werden bei der tatsächlichen Arbeit leicht abweichen. Die Details lernen Sie in den Schulungen und können Sie im Leitfaden nachlesen. Wir danken der Landeshauptstadt München für die Bereitstellung der Videos.
Wie läuft die Urnenwahl im Wahlraum ab?
Kann ich mit meinen Briefwahlunterlagen in einem Wahlraum wählen gehen?
Wie funktioniert die Zulassung der Wahlbriefe?
Darüber hinaus können Sie viele Fachbegriffe im Wahl-Lexikon der Bundeswahlleiterin nachlesen:
Kontakt für Fragen
Bei Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:
Alternativ können Sie uns unter 0221 / 221-34333 erreichen.