Haushaltsplanverfahren

Der Haushaltsplan ist eine Aufstellung der Stadt über ihre Finanzen, welche jedes Jahr im Voraus erstellt wird. Darin werden sowohl für das Planjahr selbst als auch die darauffolgenden drei Jahre die zu erwartenden Erträge (darunter fallen zum Beispiel die Steuern) und Aufwendungen (dazu zählen auch die verschiedenen Sozialleistungen, Leistungen für Kinder und Schulen, Kultur, Sport und so weiter) gegenübergestellt.

In diesem Prozess sind die unterschiedlichsten Aufgaben und Bedürfnisse einer Millionenstadt wie Köln zu beachten. Aus diesem Grund liegt der Haushaltsplanaufstellung und letztlich der Beschließung ein längeres Verfahren zu Grunde.

Der Haushalt wird durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin in den Rat eingebracht. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass grundsätzlich in jedem Jahr der Haushalt ausgeglichen sein muss, das heißt, dass die Aufwendungen die Erträge möglichst nicht übersteigen.

Im Rahmen der Aufstellung werden die Erträge und die finanziellen Bedarfe geprüft und unter Beteiligung der Fachdezernate die Budgets für die jeweiligen Aufgaben festgelegt.

Sobald das geschehen ist und die Finanzen auf die verschiedenen Bereiche der Daseinsvorsorge (etwa Bildung, Mobilität oder Kultur) aufgeteilt worden sind - also der Haushalt aufgestellt  ist - wird dieser an die Oberbürgermeisterin weitergeleitet, welche ihn wiederum dem Rat der Stadt vorlegt. Dies erfolgt üblicherweise im August eines jeden Jahres. Mit der Einbringung in den Rat ist der Haushaltsplanentwurf öffentlich und für jede*n Interessierte*n einsehbar.

Der Rat berät den Entwurf über mehrere Wochen und hat das Recht, Änderungen vorzunehmen. Etwa, wenn dieser für eine bestimmte Aufgabe oder ein Projekt mehr oder weniger finanzielle Mittel vorsehen möchte. Sind die Beratungen abgeschlossen und alle Änderungen eingearbeitet, wird der Haushalt durch den Rat verabschiedet.

Dieser stellt dann die finanzwirtschaftliche Grundlage dar, auf deren Basis die Kommune die diversen Aufgaben und Projekte umsetzen kann.

Den Haushaltsplan für 2023/2024 finden Sie hier

Bestandteile des Haushaltsplans

Die formale Gestaltung des Haushaltsplanes ist in der Kommunalhaushaltsverordnung – abgekürzt KomHVO – und den dazu erlassenen Vorschriften landeseinheitlich und verbindlich geregelt. Der Haushaltsplan besteht aus folgenden Elementen:

  • Ergebnisplan: Die Summe der Erträge und Aufwendungen
  • Finanzplan: Die Summe der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
  • Die Kreditermächtigungen
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FAQ

Wieviel Geld hat die Stadt zur Verfügung? (für das Jahr 2022)

Der Haushaltsplan sieht für das Jahr 2022 für die laufenden Aufgaben ein Budget in Höhe von 5,24 Milliarden Euro vor. Zusätzlich sind für Investitionen für zum Beispiel Infrastruktur- und Großprojekte rund 642 Millionen Euro vorgesehen.

Wie viele Fixkosten hat die Stadt?

Eine differenzierte Unterscheidung zwischen fixen und variablen Kosten ist bei einer Stadt nicht so ohne weiteres möglich. Viele Kosten werden insbesondere durch den Umfang der Pflichtaufgaben bestimmt, die den Kommunen zum Beispiel durch Gesetze auferlegt werden und einem stetigen Wandel unterliegen. Dasselbe gilt für die Angebote, die die Stadt auf freiwilliger Basis im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten für ihre Bürger*innen schafft.

Den größten Kostenblock stellen allerdings regelmäßig die Personalaufwendungen mit einem gesamtstädtischen Volumen von aktuell 1,2 Milliarden Euro dar.

Wofür gibt die Stadt am meisten Geld aus?

Neben den Personalaufwendungen fallen die Sozialleistungen (wie kommunalen Leistungen nach SGB II mit 405 Millionen Euro und die Grundsicherung mit 193 Millionen Euro), die Kindertagesbetreuung (657 Millionen Euro) und die wirtschaftliche Jugendhilfe (223 Millionen Euro) sowie die Schulmieten (189 Millionen Euro) ins Gewicht.

Wer entscheidet, wofür wieviel Geld ausgegeben wird ?

Schlussendlich entscheidet der Rat, die demokratische Vertretung der Bürger*innen, mit dem Beschluss des Haushaltsplans, wofür wieviel Geld ausgegeben wird.

Diesem geht allerdings ein langes Aufstellungsverfahren voraus, in dem die Stadtkämmerin gemeinsam mit den Fachdezernaten berät und verhandelt, wie hoch die Budgets für die vielfältigen Aufgaben und Projekte ausfallen. Die Stadtkämmerin hat in diesem Prozess die schwierige Aufgabe, die vielen verschiedenen Wünsche mit den finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen.

Kann man als Bürger*innen mitentscheiden wofür das Geld ausgegeben wird?

Das Kommunalrecht sieht verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger*innen vor, so zum Beispiel das Recht, Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf zu erheben. Daneben gibt es in Köln den sogenannten Bürgerhaushalt, ein Verfahren, in dem die Bürger*innen über einen Teilbetrag des Gesamthaushalts mitentscheiden können, wofür diese Mittel eingesetzt werden. Das Beteiligungsverfahren befindet sich derzeit in der Evaluation und Weiterentwicklung.

Wo kommt das Geld her?

Ein großer Teil der Erträge stammt aus allgemeinen Finanzmitteln, insbesondere den Steuern. Die vier großen Steuerarten (Gewerbe-/Umsatz-/Einkommens-/Grundsteuer) machen mit 2,45 Milliarden Euro bereits rd. die Hälfte der Ertragsseite des Haushalts aus.

Daneben werden viele soziale Hilfen ganz oder anteilig von Bund und Land erstattet. Einige Leistungen der Stadt werden durch Gebühren und Eintrittsgelder refinanziert (zum Beispiel Personalausweis, Museen, VHS).

Viele Einzelmaßnahmen und Projekte werden zudem durch individuelle Förderungen der öffentlichen Hand, aber auch durch Zuschüsse von Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen unterstützt.