In den Wochen und Monaten vor der Landtagswahl, aber auch am Wahltag und danach gibt es wichtige Daten und Fristen, über die Sie hier einen Überblick erhalten.

Termine im Februar

14. Februar

Letzter Tag für Parteien ihre Beteiligung an der Wahl gegenüber dem Landeswahlleiter anzuzeigen

25. Februar

Sitzung des Landeswahlausschusses zur Feststellung der Parteieigenschaft

Termine im März 2022

17. März, 18 Uhr

Letzter Tag für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahlkreise 13 bis 19 (Köln I bis VII) bei der Kreiswahlleiterin. Landeslisten müssen bis zu diesem Termin beim Landeswahlleiter eingereicht werden.

25. März, 14 Uhr

Entscheidung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen

28. März

Ende der Frist zur Beschwerde an den Landeswahlausschuss gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Kreiswahlvorschlägen.

29. März

Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Zulassung von Kreiswahlvorschlägen

Termine im April 2022

3. April 

Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen. Alle Personen werden berücksichtigt, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind.

4. bis spätestens 24. April 

Zeitraum, in dem Wahlberechtigte, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden, Antrag auf Eintragung stellen können

8. April 

Sitzung des Landeswahlausschusses zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen

9. April 

Beginn der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

19. April 

Beginn der Briefwahl sowie der Direktwahl in den Kundenzentren und Bürgerämtern

24. April 

Letzter Tag, an dem wir Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis berücksichtigen. Einen Antrag können Wahlberechtigte stellen, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.

25. bis 29. April 

Zeitraum, in dem das Kölner Wählerverzeichnis im Wahlamt zur Einsichtnahme ausliegt. Die letzte Gelegenheit zum Einspruch gegen die Richtigkeit, wenn Sie annehmen, wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben beziehungsweise nicht im Wählerverzeichnis stehen.

29. April

Tag, bis zu dem wir Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eintragen, die sich nach dem 3. April in Köln angemeldet haben

Termine im Mai 2022

5. Mai 

Eingangsfrist für Einsprüchen gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses

11. Mai 

Letzter Tag für die Entscheidung über eingegangene Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis

13. Mai 

Letzter Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen und Ausstellung von Wahlscheinen sowie der Teilnahme an der Direktwahl

15. Mai 2022 - Wahltag

8 Uhr
Beginn der Wahl in den Wahlräumen

bis 15 Uhr
Ausstellung von Wahlscheinen beziehungsweise Briefwahlunterlagen bei erwiesener plötzlicher Erkrankung. Die Ausstellung ist nur im Wahlamt möglich, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln

18 Uhr
Ende der Frist zur Abgabe von Wahlbriefen im Wahlamt

18 Uhr
Ende der Wahl und Beginn der Auszählungen

20. Mai, 13 Uhr

Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung der amtlichen Wahlergebnisse für die Kölner Wahlkreise 13 bis 19 (Köln I bis VII)

30. Mai

Sitzung zur Feststellung des Zweitstimmenergebnisses