Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse gerne bereit, Ihnen während der üblichen Dienstzeiten telefonische Auskünfte über die von Ihnen zu leistenden Abgaben zu erteilen.
Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass die Stadtkasse bei Kontoauskünften die gesetzlichen Bestimmungen über das Steuergeheimnis sowie Datenschutzbestimmungen zu beachten hat. Dies verpflichtet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse bei telefonisch zu erteilenden Kontoauskünften sich von der Legitimation der Anruferin beziehungsweise des Anrufers zu überzeugen.
Daher ist es auf jeden Fall notwendig, der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter der Stadtkasse das Kassenzeichen zu nennen, über das Sie nähere Auskunft haben möchten.
Natürlich können Sie oder eine bevollmächtigte Person, die von Ihnen eine schriftliche Vollmacht vorweisen kann, auch die gewünschten Informationen erhalten. Diese Vollmacht muss entweder öffentlich beglaubigt sein, oder die beziehungsweise der Bevollmächtigte muss Ihren Personalausweis oder Pass bei der Wahrnehmung der Vorsprache zusätzlich vorlegen.
Diese Kontoauskünfte können Sie schriftlich unter der Anschrift - Stadt Köln, Stadtkasse, Athener Ring 4, 50765 Köln - erhalten.
Bei telefonischen Auskünften können Sie sich auch an unseren Kundenservice unter 0221 / 221-21550 wenden, der Sie mit der entsprechenden Sachbearbeiterin oder dem entsprechenden Sachbearbeiter verbinden wird.
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