Sollten Sie es versäumt haben, eine städtische Forderung zu begleichen, werden Sie automatisiert auf die offene fällige Forderung hingewiesen.

Handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung werden von Ihnen zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben. Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Krankentransportgebühren oder ähnliches. Sofern Sie dann immer noch nicht gezahlt haben, werden die fälligen Forderungen mit Mitteln der Zwangsvollstreckung von uns beigetrieben. Auch die Vollstreckung verursacht Ihnen zusätzliche Kosten!

Sollten Sie privatrechtliche Forderungen zu bezahlen haben, also zum Beispiel Miete, Verkaufserlöse und so weiter, dann erhalten Sie eine Erinnerung, ohne dass Gebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Falls auch dann noch keine Zahlung erfolgt, erheben wir Klage oder beantragen einen Mahnbescheid. Dieses Verfahren ist für Sie mit Kosten verbunden und es werden zusätzlich Verzugszinsen geltend gemacht.

Wurde Ihnen eine Mahnung zugeschickt, obwohl Sie gezahlt haben, überprüfen Sie bitte erst die Angaben im Verwendungszweck Ihrer Überweisung. Die Stadtkasse Köln benötigt unbedingt das zwölfstellige Kassenzeichen, das Ihnen in der Rechnung oder im Bescheid mitgeteilt wurde. Fehlt diese Angabe, so ist eine korrekte Buchung nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, ob Ihnen aufgrund eines Bank- oder Überweisungsfehlers der Überweisungsbetrag wieder gutgeschrieben wurde.

Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben. Da bei der Mahnung bereits eine gesetzliche Schonfrist vergangen ist, sind eventuell Säumniszuschläge zu bezahlen.

Einzugsermächtigung

Haben Sie sich schon einmal über eine Mahnung geärgert? Für wiederkehrende Forderungen können Sie der Stadtkasse Köln eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen. Wiederkehrende Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Ausgleichsabgabe, Kindergartenbeiträge, Mieten und Pachten und Ähnliches.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Lastschrifteinzug