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Das Severinsviertel ist ein beliebter, attraktiver Wohnstandort. Es ist zentral gelegen, bietet eine gute Anbindung und Infrastruktur, verfügt über eine gut gemischte Sozialstruktur und ein vielfältiges Angebot an Wohnungen. Um Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer zu steuern und die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, hat der Rat im Dezember 2019 die Soziale Erhaltungssatzung für das Severinsviertel beschlossen, gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch. Nach Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt ist die Satzung am 30. Januar 2020 in Kraft getreten und somit gültig.

Haushaltsbefragung 2026

Von April bis Juni 2026 haben wir eine Befragung in rund 6.500 Haushalten im Severinsviertel durchgeführt. Wir wollten herauszufinden, ob die Anwendungsvoraussetzungen für die Soziale Erhaltungssatzung weiterhin gegeben sind. Die Befragung und die Auswertung der Daten hat das unabhängige "ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH" aus Hamburg in unserem Auftrag übernommen.

Die Ergebnisse der gesamten Untersuchung werden wir der Politik als Entscheidungsgrundlage vorlegen.

Weitere Informationen

Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wo kann ich einen Antrag stellen?

Satzung

Beschluss über die Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel

Gebietsgrenze

Geltungsbereich der Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel

Öffentliche Bekanntmachung

Amtsblatt 4, 29. Januar 2020
PDF, 5313 kb

Sachstandsberichte

Sachstandsbericht Severinsviertel 2021
Sachstandsbericht Severinsviertel 2022
Sachstandsbericht Severinsviertel 2023
Sachstandsbericht Severinsviertel 2024 Sachstandsbericht Severinsviertel 2025 Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht 2026

Infomaterial

Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Informationsbroschüre
PDF, 1414 kb
Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel – Informationsflyer
PDF, 635 kb