Rat beschließt neue Anreize für Förderungen
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 8. Oktober 2026, die von der Verwaltung vorgelegten Anpassungen und Erweiterungen der Förderrichtlinie des städtischen Förderprogramms "GRÜN hoch 3" beschlossen. Das Programm soll für Antragsteller*innen insgesamt attraktiver werden und so zu mehr Klimaanpassungen im privaten Bereich führen.
Um den Kostenentwicklungen für Begrünungsmaßnahmen gerecht zu werden und einen noch stärkeren Anreiz für Begrünungen zu schaffen, werden die maximalen Zuschüsse erhöht. Zudem werden weitere Fördertatbestände ergänzt. So wird ab sofort auch die zusätzliche Pflanzung eines großkronigen Baumes oder die Begrünung von bestehenden Teichrandbepflanzungen gefördert werden können, wenn gleichzeitig eine förderfähige Begrünungsmaßnahme umgesetzt wird.
Darüber hinaus wird ein stärkerer Fokus auf die Regenwasserspeicherung gelegt, die einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von Wasser in Trocken- und Hitzephasen leistet. Die Richtlinie wird dafür um die Förderung von Reaktivierungs- und Sanierungsmaßnahmen bestehender Zisternen erweitert. Zusätzlich wird nunmehr der fachmännische Umbau von geeigneten Speichermedien zur Nutzung von Regenwasser, wie zum Beispiel ehemaligen Öltanks, finanziell unterstützt.
In der Begrünung von Gebäuden liegt ein wichtiges Potential zur Anpassung an den Klimawandel. Mit der individuellen Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie der Bodenentsiegelung und Wiederbegrünung wird im dicht besiedelten Stadtgebiet ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas geleistet. Die in der Zukunft zunehmende sommerliche Hitzebelastung wird verringert, die Staubbindung verbessert und die Verdunstungskühlung erhöht. Die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern und Grünflächen leitet darüber hinaus Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen ab und leistet einen Beitrag zur Grundwasserneubildung.
Das Förderprogramm "GRÜN hoch 3" wird sehr erfolgreich in Anspruch genommen. Seit seinem Start im Oktober 2018 wurden bereits über 850 Begrünungsmaßnahmen finanziell unterstützt und umgesetzt. Pro Jahr und Objekt können bis zu 20.000 Euro gefördert werden.