Weitere Erhaltungssatzung für das rechtsrheinische Köln beschlossen
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 8. Oktober 2026, eine Soziale Erhaltungssatzung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches für das Gebiet "Kalk Mitte" in Köln-Kalk beschlossen. Das Gebiet ist nahezu deckungsgleich mit dem Stadtteil Kalk und umfasst die Wohnquartiere nördlich und südlich der Kalker Hauptstraße.
Oberbürgermeister Torsten Burmester:
Köln muss bezahlbar bleiben. Insbesondere im betroffenen Gebiet in Kalk leben viele Kölnerinnen und Kölner bereits seit einigen Jahrzehnten. Im Zuge einer sozialorientierten Wohnungspolitik ist es unser Anspruch, Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter bestmöglich vor einer Verdrängung aus den Veedeln zu schützen. Die Soziale Erhaltungssatzung ist eine Mieterschutzsatzung und sichert die Wohn- und Lebensqualität für alle Kölnerinnen und Kölner. Damit sorgt sie auch für mehr Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt.
Nach der Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Köln ist die vierte rechtsgültige Soziale Erhaltungssatzung in Köln, neben den drei bestehenden Satzungen in den Gebieten Severinsviertel, Mülheim Süd-West und Ehrenfeld Ost, aktiv. Mit der Satzung werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um den Wohnstandort mit gemischter Sozialstruktur im Bestand zu erhalten sowie Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer steuern zu können. Das vorrangige Ziel ist, die dort wohnenden Kölner*innen vor Verdrängungsprozessen zu schützen. Mit dem städtebaulichen Instrument ist jedoch kein individueller Mieterschutz verbunden.
Im Gebiet Kalk Mitte stehen mit dem Inkrafttreten der Satzung Rückbau, Änderung und Nutzungsänderungen baulicher Anlagen unter einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt. Dazu gehören auch Maßnahmen, die nach der Bauordnung Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei sind. Bauliche Veränderungen, die über die übliche Modernisierung und Herstellung einer zeitgemäßen Ausstattung einer durchschnittlichen Wohnung hinausgehen, können so unterbunden werden. Entscheidend sind bei der Einflussnahme der Stadt vor allem mögliche Auswirkungen auf die Struktur des Wohnungsbestandes, zum Beispiel auf die Größe der Wohnungen oder die Anzahl der Räume, die Ausstattung des vorhandenen Wohnraums und damit auch auf die Miethöhe. Davon unabhängig sind Mietpreissteigerungen grundsätzlich weiterhin möglich.
Die Beschlussvorlage ist aufrufbar im Ratsinformationssystem der Stadt Köln: SessionNet | Umsetzung Stadtentwicklungskonzept Wohnen; hier: Beschluss über die
Soziale Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für
das Gebiet Kalk Mitte in Köln Kalk
Weitere Informationen zum Thema Soziale Erhaltungssatzungen in Köln sind aufrufbar unter: Soziale Erhaltungssatzungen - Stadt Köln