Konzept wird ausgeweitet – neue Regeln gelten ab Ende Januar 2027

Seit 2005 besteht das Anwohnerschutzkonzept im Umfeld des RheinEnergieSTADIONS in Müngersdorf, das nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal erweitert wird. Die Ausweitung des geschützten Wohngebiets gilt ab dem Heimspiel des 1. FC Köln gegen den VfB Stuttgart am Spieltag zwischen dem 29. und 31. Januar 2027. Das konkrete Datum für das Spiel steht derzeit noch nicht fest.

Der Testlauf im letzten Jahr hat gezeigt, dass die Jungbluthgasse, die Marsdorfer Straße und der Statthalterhofweg bei der dauerhaften Erweiterung zur besseren Erreichbarkeit des Viertels offenbleiben müssen.  

Im Wesentlichen sieht die Änderung eine Erweiterung der bestehenden Schutzzonen in Köln-Junkersdorf in westlicher Richtung bis zur Autobahn 1 (Zonen 03 und 05) sowie die Ausweisung einer neuen Schutzzone 06 vor. Die neue Schutzzone wird durch die Militärringstraße, die Vitalisstraße und die Widdersdorfer Straße begrenzt.

Die Anwohnerschutzzonen werden in der Regel drei Stunden vor Fußballspielen und vier Stunden vor Konzertbeginn im RheinEnergieSTADION gesperrt. Mit Veranstaltungsbeginn endet die Sperrung. Mit einer entsprechenden Durchfahrtsberechtigung können Berechtigte die Sperren passieren, sofern die Zieladresse innerhalb der Schutzzone liegt und die Anfahrt zwingend über eine der Sperren erfolgen muss. Wohnanschriften, die über das übergeordnete Straßennetz anfahrbar sind, erhalten keine Berechtigung.

Ziel des Konzeptes ist, Anwohner*innen im Umfeld des RheinEnergieSTADIONS an Veranstaltungstagen Vorrang beim Parken zu geben und gleichzeitig den Verkehr, die Umweltbelastung und den Parksuchverkehr in dieser Zone zu reduzieren. Darüber hinaus werden damit die Durchfahrtsbedingungen für Rettungsdienste und den ÖPNV verbessert.

Die Umsetzung des Anwohnerschutzkonzeptes obliegt der Kölner Sportstätten GmbH (KSS). Im Zuge der Erweiterung der Anwohnerschutzzonen wird es vor Ort punktuell bauliche Maßnahmen geben, beispielsweise den Einbau von Schranken oder das Setzen neuer Verkehrsschilder. Die unmittelbar betroffenen Anwohner*innen wurden bereits durch ein Anlieger*innenschreiben informiert.

Was ist zu beachten?
Anwohner*innen mit bestehender Durchfahrtsberechtigung können diese weiterhin nutzen – nur einzelne Zufahrten ändern sich. Wer in einer Erweiterungszone wohnt, beantragt die Berechtigung beim Kundenzentrum Lindenthal.

Für die neuen Anwohnerschutzzonen sollten Anwohner*innen die erforderliche Durchfahrtsberechtigung frühzeitig, spätestens bis zum 30. November 2026, beantragen. Die frühzeitige Antragstellung ist notwendig, um alle eingehenden Anträge fristgerecht zu bearbeiten und eine rechtzeitige Ausstellung der Durchfahrtsberechtigungen zu gewährleisten.

An Veranstaltungstagen muss die Berechtigung dem Wachpersonal an den Sperren gezeigt werden. Die Weitergabe an Unberechtigte ist verboten. Radfahrer*innen und Fußgänger*innen dürfen alle Sperren jederzeit passieren.

Hintergrund
Ein Anwohnerschutzkonzept im Umfeld des RheinEnergieSTADIONS besteht seit 2005. Erhebungen des ruhenden Verkehrs ergaben die Notwendigkeit, die bestehenden Zonen zu vergrößern, um den Anwohner*innen auch außerhalb der bestehenden Zonen Schutz bieten zu können.

Unter www.stadt-koeln.de/stadionverkehr können auf der Internetseite der Stadt Köln weitere Informationen abgerufen werden, beispielsweise ein Übersichtsplan mit den erweiterten Anwohnerschutzzonen. Dort besteht auch die Möglichkeit, anhand einer digitalen Karte die Anwohnerschutzzonen, Sperren (Ein- und Ausfahrtsmöglichkeiten) und durchfahrtsberechtigten Adressen einzusehen.

Übersichtsplan Anwohnerschutzkonzept RheinEnergieSTADION
PDF, 658 kb
Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit