Land NRW erteilt Zustimmung zu einer sofortigen Kölner Regelung

Die Stadt Köln hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen mit der der Zugang zu den Weihachsmärkten in Köln unter die so genannte 2G-Regel gestellt wird. Das Betreten der nachfolgend aufgeführten Weihnachtsmärkte auf dem Gebiet der Stadt Köln ist zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten nur immunisierten Besuchern gestattet:  

Eigelstein, 24. - 28.11.2021
Stadtgarten, 18.11. - 23.12.2021
Chlodwigplatz, 23.11. - 23.12.2021
Rösrather Str. 603 / Kurt-Henn-Platz, 3. - 5.12.2021
Hafen-Weihnachtsmarkt Schokoladenmuseum, 19.11. - 26.12.2021
Karl-Schwering-Platz, 19.11. - 23.12.2021
Maternusplatz, 3. - 12.12.2021
Leonardo Royal Hotel Köln (Privatgelände), 5.11. - 30.01.2021
Schulstr. / Frankfurter Str./ Pfarrer-Oermann-Platz, am 28.11.2021
Bartholomäus-Schink-Str. 2, 23.11. - 31.12.2021
Maria-Himmelfahrt-Str. 8,  27. - 28.11.2021
Ludwigstr.1, 22.11. - 31.12.2021
Friesenplatz, 22.11. - 22.12.2021
Heßhofplatz (Vingst), am 12.12.2021
Neumarkt, 22.11. - 23.12.2021
Mauritiuswall, 18.11. - 23.12.2021
Kalk Post, 22.11. - 22.12.2021
Rudolfplatz, 22.11. - 23.12.2021
Alter Markt / Heumarkt, 22.11. - 23.12./9.01.2022
Apostelklosterplatz, 27.11.2021 - 09.01.2022
Heliosstr. 35 – 39, 23.11. - 23.12.2021
Wiener Platz, 23.11. - 23.12.2021
Marktplatz An St.Adelheid, am 27.11.2021
Roncalliplatz, 22.11. - 23.12.2021
Waldweihnacht auf Gut Leidenhausen, 27. – 28.11.2021
Westfriedhof - Pflanzenmarkt Holländer, 15.11. - 24.12.2021
Gestütt Reitstall Birkenhof - Oderweg 555,  26.11.2021 - 2.01.2022
Waldecker Str. 35 – 43, am 26.11.2021
Frankfurter Str. / Rösrather Str., am 4.12.2021
Markt (Kalk), am 4.12.2021 

Als immunisiert im Sinne der Allgemeinverfügung gelten vollständig geimpfte oder genesene Personen gemäß den Regelungen der § 1 Absatz 3, 2 Nummer 1 bis 5, 3 und 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1).  

Ausgenommen von der Zutrittsbeschränkung der Ziffer I Nummer 1 sind Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren. Kinder im Alter von sechs Jahren bis 12 Jahren und drei Monaten sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und über ein ärztliches Attest hierüber verfügen, sind ebenfalls ausgenommen. Diese dürfen die genannten Bereiche betreten, wenn sie über ein nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests oder eines höchstens sechs Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltests verfügen. Schulkinder bis 12 Jahre und 3 Monaten gelten durch die regelmäßigen Testungen in den Schulen als getestet und müssen keinen zusätzlichen Test vorweisen.  

Die für die Veranstaltung der Weihnachtsmärkte verantwortlichen Personen haben auf das Erfordernis der Immunisierung der Besucher in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen.  

Das Ordnungsamt der Stadt Köln hat am heutigen, 17. November 2021, mit den großen Betreibern gesprochen und diese über die Regeln der Allgemeinverfügung informiert und offene Fragen besprochen. Das Ordnungsamt wird sowohl die Kontrollen der Betreiber stichprobenartig überprüfen, als auch die Immunisierung der Besucher*innen.

Allgemeinverfügung der Stadt Köln zum Betreten der Weihnachtsmärkte der Stadt Köln vom 17. November 2021
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Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit