Durch im Planungsprozess neu gewonnene Erkenntnisse wurde die "ursprünglich vorgesehene" Planung gestoppt. In der Regel kann die Planung nach einem Abstimmungsprozess in geänderter Form weitergeführt werden. Der Planungsprozess wird bis zur erneuten Beauftragung unterbrochen. Sobald die Planung wieder aufgenommen wird, erscheint im Maßnahmenfortschritt der Hinweis "in Arbeit". Der Verzögerungsgrund im Bereich der Planung bleibt wegen der geänderten Anfangs- und Fertigstellungszeiten als Hinweis erhalten.