Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bauvorhaben des Schulgebäudes und der Kindertagesstätte in der Rochusstraße – kurz: Lindweiler Hof – für Sie zusammengestellt.
Ist das Grundstück groß genug für bis zu 1.000 Schüler*innen und Kitakinder?
Die Größen der Freiflächen für die Nutzung als Schulhof beziehungsweise für Spielflächen orientieren sich an den Vorgaben der Schulbaurichtlinie und der gesetzlichen Regelungen. Der Entwurf folgt der Bedarfsplanung unter Berücksichtigung der pädagogischen Anforderungen.
Die Schulentwicklungsplanung definiert den Bedarf für die angestrebte Schüler*innenzahl. Im ersten Schritt wird das sanierungsbedürftige Montessori-Gymnasium an den Standort Rochusstrasse 80 ausgelagert. Nach erfolgter Sanierung ergeben sich für den Standort verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise durch eine andere weiterführende Schule
Der Schulstandort Rochusstraße 80 wird gemeinsam mit dem schräg gegenüberliegenden Schulgrundstück Rochusstraße 145 genutzt. Sportunterricht und weitere Sportangebote finden in der Rochusstraße 145 statt. Im finalen Ausbauzustand soll dort eine 8-fach Sporthalle entstehen, die den Bedarf beider Schulstandorte vollständig deckt und darüber hinaus dem Vereinssport vielfältige Möglichkeiten bietet.
Wird der Hochwasserschutz berücksichtigt?
In enger Kooperation mit den Stadtentwässerungsbetrieben der Stadt Köln (StEB) realisieren wir umfangreiche Schutzmaßnahmen gegen Starkregen, um den örtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu wird ein unterirdisches Regenrückhaltebecken auf dem Grundstück erstellt sowie eine Vielzahl begleitender Vorsorgemaßnahmen umgesetzt. Das Prinzip der sogenannten "Schwammstadt" findet hier Anwendung.
Die Ausbildung der Freiflächen nimmt das Konzept der "Schwammstadt" auf. Das Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück gespeichert und versickert. Es muss nicht in Kanäle geleitet werden.
Passt sich das Gebäude in das dörflich geprägte Ortsbild ein?
Die Bebauung passt sich hinsichtlich der Höhenentwicklung an die Umgebungsbebauung an. Wir haben wichtige Sichtachsen, wie zur Kirche St. Rochus, im Entwurf berücksichtigt. Die stadtplanerischen Aspekte haben wir berücksichtigt und in Bezug auf genehmigungsrechtliche Belange geprüft.
Wird der Denkmalschutz beachtet?
Der Entwurf des Büros Molestina Architekten + Stadtplaner berücksichtigt die denkmalschutzrechtlichen Belange des auf dem Grundstück verbleibenden Herrenhauses in vollem Umfang. Das Herrenhaus wird umfassend unter Begleitung unseres Stadtkonservators saniert und für den Schulbetrieb genutzt.
Zudem nimmt der Entwurf maßvoll Rücksicht auf bestehende Umgebungsbauten und betont in seinen Sichtachsen das denkmalgeschützte Herrenhaus des ehemaligen Lindweiler Hofs sowie die Kirche St. Rochus.
Sind Parkplätze für Lehrkräfte vorgesehen
Parkplätze für beide Standorte werden gemäß unserer Stellplatzsatzung auf dem Grundstück Rochusstraße 145 entstehen.
Könnte die Kita in das leerstehende Bestandsgebäude Rochusstraße/Teichstraße ausgelagert werden?
Wir sind nicht Eigentümerin des leerstehenden Gebäudes an der Rochusstraße/Teichstraße und können somit dieses Gebäude nicht in die Planungen einbeziehen. Die Errichtung der Kita auf dem stadteigenen Grundstück stellt eine wirtschaftliche Lösung dar.
Welche Beschlussvorlagen liegen den Maßnahmen der Standorte Rochusstraße 80 und 145 zugrunde?
Der Neubau des Schulgebäudes an der Rochusstraße 80 sowie die Sanierung des Standortes Rochusstraße 145 sind Teile des 2. Schulbaumaßnahmenpaketes. Dieses hat der Rat am 8. Dezember 2022 nach vorheriger Beteiligung der politischen Gremien (beispielsweise Fachausschüsse und Bezirksvertretungen) final beschlossen. Die Fortschreibung beschloss der Rat am 27. Mai 2025. Beide Beschlussvorlagen können Sie unten aufrufen.
Die Maßnahmen setzen wir unter Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen und Beachtung aller Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung, die maßgebend für öffentliches Bauen sind, um.