Wir erheben derzeit keine Getränkesteuer.

Allgemeines
Die Getränkesteuer gehört zu den örtlichen Steuern. Sie besteuert die entgeltliche Abgabe bestimmter alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke. Steuerschuldner ist derjenige, der die Getränke entgeltlich abgibt. Sie wird mit einem von der Gemeinde festzusetzenden Prozentsatz des Einzelhandelspreises festgesetzt. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Kommunalabgabengesetz.