© Stadt Köln

Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte Stellvertreter*innen der Oberbürgermeisterin. Sie vertreten die Oberbürgermeisterin bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.

Als oberster Repräsentantin obliegt der Oberbürgermeisterin die Vertretung der Stadt nach außen. Angesichts der Vielzahl der Anfragen kann die Oberbürgermeisterin nicht alle Repräsentationsaufgaben selbst wahrnehmen.

Dazu gehören beispielsweise:

Eröffnung von Festen oder sonstigen städtischen Veranstaltungen und Feierstunden, die Grundsteinlegung für einen Neu- oder Erweiterungsbau, ein erster Spatenstich, Vereinsjubiläen, das Grußwort bei einem Straßenfest, Empfänge im Rathaus und die Ehrung von Jubilar*innen. Durchschnittlich 970 Repräsentationstermine nimmt die Oberbürgermeisterin pro Jahr wahr, hinzu kommen eine Vielzahl von regionalen und überregionalen Gremiensitzungen.

Die Bürgermeisterin und Bezirksbürgermeister nehmen zusammen durchschnittlich rund 520 Repräsentationstermine pro Jahr wahr. In den Stadtbezirken übernehmen zusätzlich die Bezirksbürgermeisterin und Bezirksbürgermeister Repräsentationsaufgaben.

Die Bürgermeisterin und Bürgermeister werden ohne Aussprache nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in geheimer Wahl gewählt. Jede Ratsfraktion für sich, mehrere Fraktionen gemeinsam sowie Gruppen von Ratsmitgliedern können Listen mit den von ihnen vorgeschlagenen Bewerber*innen einreichen.

In seiner konstituierenden Sitzung am 5. November 2020 hat der Rat Andreas Wolter (GRÜNE), Dr. Ralf Heinen (SPD), Dr. Ralph Elster (CDU) und Brigitta von Bülow (GRÜNE) zu Bürgermeistern beziehungsweise Bürgermeisterin der Stadt Köln gewählt.