Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter

Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung sind nur nach vorheriger Anerkennung beihilfefähig. Ausgenommen sind Kurzzeit- oder Akuttherapien. Zu den psychotherapeutischen Behandlungen zählen:

  • tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Systemische Therapie

Sofern Ihre Krankenversicherung bereits auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens eine Leistungszusage für eine der genannten Therapien erteilt hat, senden Sie uns diese bitte zu. Sie sollte die Art und den Umfang der Behandlung beinhalten. In der Regel reicht diese für eine Anerkennung der Beihilfefähigkeit aus.

Hat Ihre Krankenkasse kein Gutachterverfahren durchgeführt, beauftragen wir eine*n Gutachter*in mit einer Stellungnahme. Hierfür müssen mehrere Formblätter ausgefüllt werden. Diese Formblätter können Sie telefonisch oder per E-Mail bei uns anfordern oder selbst ausdrucken.

E-Mail für die Anforderung des Formblattes Kontaktpersonen der Beihilfekasse

Ausfüllhinweise zur Beantragung einer genehmigungspflichtigen Psychotherapie

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, wenn Sie die Formblätter zur Beantragung einer genehmigungspflichtigen Psychotherapie selber ausdrucken möchten.

  • Tragen Sie unbedingt Ihre elfstellige Beihilfenummer an den erforderlichen Stellen ein.
  • Ihre vertraulichen medizinischen Informationen werden durch einen Anonymisierungscode geschützt, welcher an mehreren Stellen anzugeben ist. Bitte erstellen Sie den Anonymisierungscode, indem Sie den ersten Buchstaben Ihres Nachnamens zusammen mit Ihrem Geburtsdatum verwenden. Wenn die Psychotherapie für Ihr Kind oder die*den Ehegatt*in erfolgen soll, ergänzen Sie bitte noch das Kürzel "K" inklusive Ordnungszahl oder "E". Beispiele für die Erstellung von Anonymisierungscodes finden Sie am Ende dieser Seite.
  • Das Formblatt 1 füllen Sie bitte selbst aus.
  • Das Formblatt 2 muss von der*dem Patient*in oder seiner*m gesetzlichen Vertreter*in ausgefüllt werden.
  • Die Formblätter 3 bis 5 müssen von der*dem behandelnden Fachärzt*in beziehungsweise der*dem Psychotherapeut*in ausgefüllt werden und aus Datenschutzgründen in einem separaten Umschlag mit dem Aufdruck "Vertrauliche Arztsache" verschlossen werden.

Die Formblätter 1 und 2 senden Sie bitte lose zusammen mit dem verschlossenen Umschlag an die Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold.

Mit diesem Vorgehen ist gewährleistet, dass die*der Gutachter*in Ihre medizinischen Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag erhält, der nicht im Rahmen der Beihilfebearbeitung geöffnet wird. Die Kosten des Gutachtens werden von uns, der Beihilfekasse Köln, getragen. Für den Bericht der*des Therapeut*in im Rahmen des Anerkennungsverfahrens kann die Leistung nach Nummer 808 der GOÄ als beihilfefähig anerkannt werden beziehungsweise alternativ analog zu Nummer 85 GOÄ.

Download Formblätter

Beispiele für die Erstellung von Anonymisierungscodes

Beispiel 1

Max Mustermann möchte für sich eine genehmigungspflichtige Psychotherapie beantragen. Er ist am 31. Mai 1998 geboren. Den erforderlichen Anonymisierungscode erstellt er aus dem ersten Buchstaben seines Nachnamens sowie aus seinem Geburtsdatum:

M31051998.

Beispiel 2

Max Mustermann hat zwei Kinder. Die Kinder erhalten im Rahmen der Beihilfesachbearbeitung die Ordnungskürzel K1 für das erstgeborene Kind und K2 für das zweitgeborene Kind. Für das zweitgeborene Kind möchte er eine genehmigungspflichtige Psychotherapie beantragen. Den erforderlichen Anonymisierungscode erstellt er aus dem ersten Buchstaben seines Nachnamens sowie aus seinem Geburtsdatum und dem Zusatz "K2":

M31051998-K2.

Beispiel 3

Marianne Musterfrau möchte für Ihren Ehegatten eine genehmigungspflichtige Psychotherapie beantragen. Sie ist am 11. August 2003 geboren. Den erforderlichen Anonymisierungscode erstellt sie aus dem ersten Buchstaben ihres Nachnamens sowie aus ihrem Geburtsdatum und dem Zusatz "E" für Ehegatten:

M11082003-E.