Der Wahlprüfungsausschuss wird nach jeder Kommunalwahl vom neu gewählten Rat gebildet. Eine gesetzliche Größe des Wahlprüfungsausschusses ist nicht vorgegeben. Die Anzahl der Mitglieder wird vom Rat festgelegt.

Vorberatung

Der Wahlprüfungsausschuss hat die erhobenen Einsprüche und die Gültigkeit der Kommunalwahl und der Integrationsratswahl von Amts wegen vorzuprüfen und dem Rat einen Vorschlag für dessen endgültigen Beschluss vorzulegen.

Entscheidungsbefugnisse

Der Wahlprüfungsausschuss entscheidet über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Seniorenvertretungswahl.

Wahlen in Köln