Dem Sportausschuss gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Oliver Seeck (SPD).


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-31203
Telefax: 0221 / 221-31244

Entscheidungsbefugnisse

Der Sportausschuss entscheidet über:

  1. Planung von städtischen Sporthochbauten, ungedeckten Sportanlagen und Bädern;
  2. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Sporthochbauten, ungedeckten Sportanlagen und Bädern bei Kosten von mehr als 400.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro;
  3. Erstellung von Raumprogrammen für städtische Sporthochbauten, ungedeckte Sportanlagen und Bäder;
  4. Änderung des Ratsbeschlusses "Finanzielle Sportförderung der Stadt Köln – Richtlinien";
  5. Erstellung von gesamtstädtischen Prioritätenlisten für Maßnahmen an Sportanlagen;
  6. Verleihung von Sportehrenurkunden gemäß Richtlinien über die Auszeichnung der Stadt Köln für hervorragende sportliche Leistungen und Verdienste für den Kölner Sport;
  7. Erwerb von Fahrzeugen und Geräten zur Gestaltung, Unterhaltung/Instandsetzung und Pflege von Sportanlagen bei Kosten von mehr als 120.000 Euro pro Fahrzeug beziehungsweise Gerät.

Vorberatung

Der Sportausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sporteinrichtungen und Bädern im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m GO;
  2. Sportstättensatzung;
  3. allgemeine Regelungen des Entgelts für die Inanspruchnahme von Sportstätten;
  4. Vermietung und Verpachtung städtischer Sporteinrichtungen und Bäder.