Dem Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzende ist Dîlan Yazicioglu (Bündnis 90/Die Grünen).


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-27467

E-Mail: Sozialamt.Ausschuss@stadt-koeln.de

Entscheidungsbefugnisse

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren entscheidet über:

  1. Planung städtischer Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren/-häuser;
  2. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren/-häuser bei Kosten von mehr als 400.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro;
  3. Erstellung von Richtlinien (einschließlich Bewilligungsbedingungen) und Verteilung der Mittel zur Förderung von Frauenprojekten, von Arbeitslosenzentren und von Maßnahmen der Altenhilfe;
  4. Anerkennung von Interkulturellen Zentren;
  5. Erstellung von Richtlinien (einschließlich Bewilligungsbedingungen) und Verteilung der Mittel zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege und von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich;
  6. Geschäftsordnung für die Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik der Stadt Köln; die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und die Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik;
  7. Festsetzung des Höchstbetrages für städtische Aufwendungshilfen pro qm Wohnfläche monatlich;
  8. Grundsatzfragen zur Unterbringung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten;
  9. Planung städtischer Gesundheitseinrichtungen;
  10. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Gesundheitseinrichtungen bei Kosten von mehr als 400.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro;
  11. Erstellung von Richtlinien (einschließlich Bewilligungsbedingungen) und Verteilung der Mittel zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich.

Vorberatung

Der Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Grundsatzfragen in allen Angelegenheiten der Leistungen nach SGB XII, SGB II und Asylbewerberleistungsgesetz;
  2. Interkulturelle Grundsatzangelegenheiten und Interkulturelles Maßnahmenprogramm einschließlich Flüchtlingspolitik, insbesondere städtische Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten;
  3. Plan für ein seniorenfreundliches Köln/Hilfen für ältere Menschen;
  4. Hilfen für Menschen mit Behinderungen;
  5. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren/-häuser im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m GO;
  6. Angelegenheiten der Bürgerzentren/-häuser (soweit der Ausschuss nicht selbst entscheidungsbefugt ist), der sozialkulturellen Zentren, der Sozialraumkonzepte, der Gemeinwesenarbeit und des Programms "Pro Veedel" sowie sonstiger Beschäftigungsmaßnahmen;
  7. Einzelmaßnahmen zur Hilfe für Drogenabhängige;
  8. Wahlordnung für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln;
  9. Grundsatzfragen in Gesundheitsangelegenheiten;
  10. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Gesundheitseinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO;
  11. Grundsatzfragen der Planung, Koordination und Versorgung im Psychiatrie-, Suchtkranken- und Drogenabhängigenbereich;
  12. Grundsatzfragen der kommunalen Gesundheitsförderung und der Gesundheitsförderung und sozialkompensatorischen Gesundheitshilfen für Kinder und Jugendliche;
  13. Grundsatzfragen des gesundheitlichen Umweltschutzes;
  14. Kommunale Gesundheitskonferenz;
  15. Angelegenheiten des öffentlichen Gesundheitswesens.