Dem Ausschuss Schule und Weiterbildung gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Dr. Helge Schlieben (CDU).


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-29251

Entscheidungsbefugnisse

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung entscheidet über:

  1. Recht zur Einladung des*der ernannten Schulleiter*in gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 Schulgesetz NRW;
  2. Planung städtischer Schul- und Weiterbildungseinrichtungen;
  3. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen bei Kosten von mehr als 400.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro;
  4. Namensgebung von Sonderschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs;
  5. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen

Vorberatung

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Grundsatzfragen in Schul- und Weiterbildungsangelegenheiten;
  2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m GO;
  3. Einrichtung, Änderung und Auflösung zusätzlicher Hilfsangebote im schulergänzenden Bereich;
  4. Satzungen, Benutzungs- und Entgeltordnungen, Gebührensatzungen und Honorarordnungen für städtische Schul- und Weiterbildungseinrichtungen (auch für einrichtungsfremde Zwecke)
  5. Rechtsverordnungen über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche.