Dem Ausschuss Schule und Weiterbildung gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Dr. Helge Schlieben (CDU).
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-29251
Entscheidungsbefugnisse
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung entscheidet über:
- Recht zur Einladung des*der ernannten Schulleiter*in gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 Schulgesetz NRW;
- Planung städtischer Schul- und Weiterbildungseinrichtungen;
- Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen bei Kosten von mehr als 400.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro;
- Namensgebung von Sonderschulen, Gesamtschulen und Berufskollegs;
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen
Vorberatung
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Grundsatzfragen in Schul- und Weiterbildungsangelegenheiten;
- Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen im Sinne des § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. m GO;
- Einrichtung, Änderung und Auflösung zusätzlicher Hilfsangebote im schulergänzenden Bereich;
- Satzungen, Benutzungs- und Entgeltordnungen, Gebührensatzungen und Honorarordnungen für städtische Schul- und Weiterbildungseinrichtungen (auch für einrichtungsfremde Zwecke)
- Rechtsverordnungen über Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche.