Dem Ausschuss für Bauen und Wohnen gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzende ist Berit Blümel (SPD).
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-22443
Entscheidungsbefugnisse
Der Ausschuss für Bauen und Wohnen entscheidet über:
- Planung von städtischen Hochbauten, soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht;
- Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 400.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro, soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht;
- Einzelmaßnahmen zur Unterhaltung/Instandsetzung städtischer Brunnen bei Kosten von mehr als 400.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro;
- Wiederaufnahme des Betriebes stillgelegter Brunnen;
- Grundsatzfragen des sozialen und innovativen Wohnens.
Vorberatung
Der Ausschuss für Bauen und Wohnen ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Energieversorgungskonzept und Maßnahmen zur Energieeinsparung;
- Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 400.000 Euro, soweit der Bauausschuss nicht selbst entscheidungsbefugt ist;
- Erlass von Satzungen nach § 17 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW und nach dem Wohnraumstärkungsgesetz;
- Förderung des sozialen und preisgebundenen Wohnungsbaus;
- Stadtentwicklungskonzept Wohnen.