Dem Ausschuss für Bauen und Wohnen gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzende ist Berit Blümel (SPD).


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-22443

Entscheidungsbefugnisse

Der Ausschuss für Bauen und Wohnen entscheidet über:

  1. Planung von städtischen Hochbauten, soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht;
  2. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 400.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro, soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht;
  3. Einzelmaßnahmen zur Unterhaltung/Instandsetzung städtischer Brunnen bei Kosten von mehr als 400.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro;
  4. Wiederaufnahme des Betriebes stillgelegter Brunnen;
  5. Grundsatzfragen des sozialen und innovativen Wohnens.

Vorberatung

Der Ausschuss für Bauen und Wohnen ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. Energieversorgungskonzept und Maßnahmen zur Energieeinsparung;
  2. Baumaßnahmen an und Gestaltung von städtischen Hochbauten bei Kosten von mehr als 400.000 Euro, soweit der Bauausschuss nicht selbst entscheidungsbefugt ist;
  3. Erlass von Satzungen nach § 17 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW und nach dem Wohnraumstärkungsgesetz;
  4. Förderung des sozialen und preisgebundenen Wohnungsbaus;
  5. Stadtentwicklungskonzept Wohnen.