Dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Bernd Petelkau (CDU).
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-25001
Entscheidungsbefugnisse
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales entscheidet über:
- Wesentliche Prozesshandlungen (mit Ausnahme der Klageerwiderung und der Klageänderung, eines Mahnverfahrens sowie der Einlegung von Berufung und Revision) sowie damit verbundene Anwaltsbeauftragungen bei einem Streitwert von mehr als 600.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro;
- Klageänderung sowie damit verbundene Anwaltsbeauftragungen bei Klagen mit einem Ausgangsstreitwert von mehr als 600.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro; soweit sich durch die Klageänderung der Streitwert um mehr als 60.000 Euro ändert und der neue Streitwert 1,8 Millionen Euro nicht übersteigt;
- Abschluss von Vergleichen und Abgabe von Anerkenntniserklärungen, wenn dadurch eine Belastung oder ein Rechtsverzicht der Stadt im Gegenwert von mehr als 120.000 Euro bis einschließlich 600.000 Euro bewirkt wird;
- Erwerb von Fahrzeugen bei Kosten von mehr als 60.000 Euro pro Fahrzeug, soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht;
- Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr als 400.000 Euro bis zu 1,8 Millionen Euro,
a) soweit diese Zuständigkeitsordnung keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht;
b) bei denen mehrere Ausschüsse entscheidungsbefugt sind und das für die Entscheidung erforderliche Einvernehmen zwischen diesen Ausschüssen nicht hergestellt werden kann;
c) in Zweifelsfällen, welcher Ausschuss entscheidungsbefugt ist; - a) Grundsatzfragen zur Nutzung zentraler Kölner Plätze;
b) Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und Genehmigungen nach der StVO nach dem Vergabekonzept für Veranstaltungen auf zentralen Plätzen der Kölner Innenstadt sowie am Fühlinger See; die zuständigen Bezirksvertretungen sind zuvor anzuhören; - Förderrichtlinie Städtepartnerschaften;
- Förderrichtlinie Projekte zur kommunalpolitischen Entwicklungszusammenarbeit;
- Planung von Bauwerken und Anlagen des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes;
- Baumaßnahmen an und Gestaltung von Bauwerken und Anlagen des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes bei Kosten von mehr als 400.000 Euro bis einschließlich 1,8 Millionen Euro
- Erwerb von Fahrzeugen und Endgeräten im Bereich des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes bei Kosten von mehr als 120.000 Euro pro Fahrzeug beziehungsweise Gerät.
Vorberatung
Der Ausschuss AVR ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- Gründung neuer Städtepartnerschaften;
- Erlass des Stellenplanes
- Satzungen, die die Erhebung von Steuern, Gebühren oder Beiträgen regeln (mit Ausnahme der Einheitssätze der Erschließungsbeitragssatzung), Festlegung von Entgelten für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen;
- Kölner Marktsatzung, Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den Wochenmärkten, Kölner Marktverordnung, Kölner Stadtordnung;
- Feuerwehrsatzung, Rettungsdienstsatzung;
- Entscheidungen gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. l bis n GO, außer wenn es sich um Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften handelt;
- Beteiligung an EU-Projekten
- Grundsatzfragen der Digitalisierung; Bedarfsfeststellung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Einführung digitaler Prozesse von mehr als 400.000 Euro bis zu 1,8 Millionen Euro, soweit diese Hard- und Software von Beschäftigten der Stadt Köln verwendet werden soll; insbesondere gilt dies für solche Hard- und Software, deren Einführung, Anwendung und Erweiterung der Mitbestimmungspflicht des Personalrats unterliegt.