Höhenbeschränkungen, Gewichtsangaben oder Durchfahrtsverbote - hier erhalten Sie Hilfe für Ihre Routenplanung mit Lastkraftwagen bis 44 Tonnen.
Durchfahrtverbotszone für Lkw ab 7,5 Tonnen
Seit dem 22. August 2019 gilt für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen ein Durchfahrtverbot durch die Innenstadt und Teile von Deutz und Mülheim. Beachten Sie für die Routenplanung, dass Sie mit Ihrem Lkw ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nur die blau und rot eingefärbten Routen sowie Autobahnen und das übergeordnete Straßennetz nutzen dürfen. Der Anlieferverkehr (Ziel- und Quellverkehr) ist vom Durchfahrtverbot ausgenommen. Ebenso gibt es eine Ausnahmeregelung für bestimmte Fahrten vom und zum Niehler Hafen.
- Bundesautobahnen, übergeordnete Lastkraftwagen-Verbindung
- sonstige übergeordnete Lastkraftwagen-Verbindung
- nachgeordnete Lastkraftwagen-Verbindung
-
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Art | Bezeichnung | Zeitraum | |
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Mülheimer Brücke (Riehl/Mülheim) | bis auf Weiteres | überbezirklich | |
Neusser Straße (Nippes) | von bis | Nippes | |
Neusser Straße (Nippes) | von bis | Nippes | |
Niehler Damm (Niehl) | von bis | Nippes | |
Niehler Straße (Nippes) | von bis , von 09:00 bis 15:00 Uhr | Nippes | |
Niehler Straße (Nippes) | von bis | Nippes | |
Nord-Süd-Fahrt (Altstadt/Nord) | von bis | Innenstadt | |
Opladener Straße (Deutz) | von bis , von 09:00 bis 15:00 Uhr | Innenstadt | |
Raderberggürtel (Marienburg) | von bis | Rodenkirchen | |
Raderberggürtel (Marienburg) | von bis | Rodenkirchen |