Seit dem 22. August 2019 gilt in der Innenstadt sowie in Teilen von Deutz und Mülheim eine Durchfahrtverbotszone für Lastkraftwagen mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Damit haben wir eine weitere Maßnahme aus der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln in Kraft gesetzt. Ausgenommen ist der Anlieferverkehr innerhalb der genannten Zone. Ausweichrouten für die von dem Verbot betroffenen Lkw befinden sich auf dem übergeordneten Straßennetz.
Wir versprechen uns von der Maßnahme eine deutliche Entlastung der Innenstadt und der zentrumsnahen Bereiche vom schweren Lkw-Verkehr.
Gebiet der Durchfahrtverbotszone
Die Durchfahrtverbotszone befindet sich linksrheinisch im Gebiet zwischen
- Innerer Kanalstraße
- Universitätsstraße
- Weißhausstraße
- Am Vorgebirgstor
- Rheinufer
Rechtsrheinisch erstreckt sie sich auf den Bereich zwischen
- Mülheimer Brücke
- Bergischer Ring
- Pfälzischer Ring
- Deutz-Mülheimer Straße
- Justinianstraße
- Östliche Zubringerstraße
- Deutzer Ring
- Rheinufer
Ausnahmeregelung für kombinierten Verkehr vom und zum Niehler Hafen
Seit dem 4. Dezember 2019 sind Lastkraftwagen, die der Euro-6-Norm oder besser entsprechen und deren Fahrerin oder Fahrer mit den Frachtpapieren das Ziel bzw. den Abfahrtsort Niehler Hafen nachweisen können vom Durchfahrtverbot ausgenommen. Die Ausnahmeregelung bezieht sich lediglich auf die Straßen Konrad-Adenauer-Ufer und Am Leystapel im Abschnitt zwischen Elsa-Brändström-Straße und Kleine Witschgasse.
Verkehrskalender-Logistik
Zur Planung Ihrer Route mit einem Lkw über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, empfehlen wir einen Blick in unseren Verkehrskalender Logistik. Hier können Sie anhand von farblichen Markierungen einsehen, welche Routen befahrbar sind.
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