Höhenbeschränkungen, Gewichtsangaben oder Durchfahrtsverbote - hier erhalten Sie Hilfe für Ihre Routenplanung mit Lastkraftwagen bis 44 Tonnen.
Durchfahrtverbotszone für Lkw ab 7,5 Tonnen
Seit dem 22. August 2019 gilt für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen ein Durchfahrtverbot durch die Innenstadt und Teile von Deutz und Mülheim. Beachten Sie für die Routenplanung, dass Sie mit Ihrem Lkw ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nur die blau und rot eingefärbten Routen sowie Autobahnen und das übergeordnete Straßennetz nutzen dürfen. Der Anlieferverkehr (Ziel- und Quellverkehr) ist vom Durchfahrtverbot ausgenommen. Ebenso gibt es eine Ausnahmeregelung für bestimmte Fahrten vom und zum Niehler Hafen.
Zur Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit wichtigen Gütern hat das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eine generelle Ausnahmegenehmigung für Nordrhein-Westfalen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt. Die getroffene Ausnahmeregelung gilt bis zum 30. Juni 2021.
- Bundesautobahnen, übergeordnete Lastkraftwagen-Verbindung
- sonstige übergeordnete Lastkraftwagen-Verbindung
- nachgeordnete Lastkraftwagen-Verbindung
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Art | Bezeichnung | Zeitraum | |
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Waldstraße (Urbach) | von bis | Porz |
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Wattigniesstraße/Kölnstraße (Sürth) | von bis | Rodenkirchen |
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Wendelinstraße (Müngersdorf) | von bis , von 8:00 bis 16:00 Uhr | Lindenthal |
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Widdersdorfer Straße (Müngersdorf) | von bis , von 21:00 bis 05:00 Uhr | Lindenthal |
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Zeughausstraße (Altstadt/Nord) | von bis | Innenstadt |
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Zoobrücke (Innenstadt/Deutz) | bis auf Weiteres | überbezirklich |