An Kölner Schulen können alle Schulabschlüsse erworben werden, die in Nordrhein-Westfalen möglich sind, vom Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss) bis zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Meistens gibt es verschiedene Wege, einen bestimmten Schulabschluss zu erreichen. Wir geben Ihnen hier einen ersten Überblick.
Eine ausführliche Beschreibung, welche Schulabschlüsse unter welchen Bedingungen an den jeweiligen Schulformen erreicht werden können, finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Beschreibung der jeweiligen Schulformen.
Wir empfehlen im Einzelfall das Gespräch mit der derzeitigen Schule.
Schulabschlüsse der Sekundarstufe I
Die Klassen 5 bis 10 der Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen werden als Sekundarstufe I bezeichnet. Jeder der folgenden Abschlüsse kann an allen genannten Schulformen und auch an Bildungsgängen der Berufskollegs erworben werden:
- Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss)
Dieser Abschluss wird nach der Klasse 9 vergeben. - Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder Realschulabschluss
Die Abkürzung lautet MSA (FOR). - Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Die Abkürzung lautet MSA Q (FOR Q).
In Nordrhein-Westfalen werden die Abschlussprüfungen nach der Klasse 10 als zentrale Prüfungen abgelegt.
Schulform | Abschlüsse |
---|---|
Hauptschule | Der Erste Schulabschluss wird mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 erreicht. Auf dem Zeugnis wird vermerkt, ob die Schüler*in den Unterricht in der Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt. Der Erste Schulabschluss wird ohne zentrales Prüfungsverfahren erworben. Der Erweiterte Erste Schulabschluss wird am Ende der Klasse 10 Typ A vergeben. Es gibt es ein zentrales Prüfungsverfahren. Dazu gehören Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Hinzugezogen werden die Vornoten in den Prüfungsfächern und die Noten der anderen Unterrichtsfächer. |
Realschule | Der Mittlere Schulabschluss, auch Fachoberschulreife oder Realschulabschluss genannt, wird nach Klasse 10 vergeben. Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe kommt hinzu bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern. Ein Ausgleich ist möglich. Werden die Versetzungsbedingungen der Realschule nicht erfüllt, wird ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertiger Abschluss vergeben. |
Gesamtschule | Möglich sind der Erste Schulabschluss, der Erweiterte Erste Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Der Mittlere Schulabschlusses wird bei mindestens ausreichenden Leistungen in zwei Fächern auf der Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpflichtunterrichts, bei befriedigenden Leistungen auf der Grundebene, zweimal befriedigenden und im Übrigen ausreichenden Leistungen in den anderen Fächern vergeben. Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs, wenn die Leistungen in drei Fächern auf der Erweiterungsebene und im Fach des Wahlpflichtunterrichts und in den übrigen Fächern mindestens befriedigend und im Grundkurs mindestens gut sind. |
Gymnasium | Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten die Schüler*innen mit der Versetzung nach Klasse 10 in die Einführungsphase. Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird nach Klasse 10 vergeben, wenn die Versetzungsanforderungen der Realschule erfüllt sind. Ein dem Erweiterten Ersten Schulabschluss gleichwertiger Abschluss wird vergeben, wenn die Leistungen den Versetzungsbedingungen der Hauptschule entsprechen. Ein dem Ersten Schulabschluss gleichwertiger Abschluss wird nach Klasse 9 vergeben, wenn die Leistungen den Versetzungsbedingungen der Hauptschule entsprechen. |
Schulabschlüsse der Sekundarstufe II
Die Sekundarstufe II umfasst die Jahrgänge 11, 12 und 13 an Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs.
An Berufskollegs führen die Berufsschule, die Höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule und das berufliche Gymnasium zu Abschlüssen der Sekundarstufe II.
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium (G8 / Bündelungsgymnasien im Schuljahr 2023/24) - Fachhochschulreife, auch Fachabitur genannt, schulischer Teil
Dafür müssen die Anforderungen an die erforderlichen Leistungsfächer, Kurse und Punkte nach der Klasse 12 an Gymnasien (G9), Gesamtschulen oder Berufskollegs erfüllt werden oder an Gymnasien nach der Klasse 11 (G8). - Fachhochschulreife Nordrhein-Westfalen, schulischer Teil
Dieser Abschluss kann nur am beruflichen Gymnasium nach der Klasse 11 erreicht werden. - Fachhochschulreife, auch Fachabitur genannt
Dafür müssen zusätzlich zum schulischen Teil der Fachhochschulreife die notwendigen Praxiskenntnisse nachgewiesen werden. Dies geschieht durch Praktika, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Freiwilligendienst. - Fachgebunde Hochschulreife
Dieser Abschluss ist nur an beruflichen Gymnasien möglich. - Allgemeine Hochschulreife oder auch Abitur genannt
Dafür müssen die Anforderungen der Abiturprüfungen bestanden werden.
In Nordrhein-Westfalen wird die Fachoberschulreife und das Abitur als zentrale Prüfung abgelegt.
Weitere Informationen auf den Seiten des Schulministeriums des Landes NRW
Internationales Abitur
Das Internationale Abitur oder International Baccalaureate (IB) ist ein weltweit anerkanntes Zweijahresprogramm. Prinzipiell ist damit eine weltweite Hochschulzulassung möglich. Das zweijährige Curriculum des International Baccalaureate schreibt vor, dass sechs Fächer aus mindestens fünf verschiedenen Themenbereichen gewählt werden. Darüber hinaus müssen alle eine Facharbeit, Extended Essay, und den Kurs "Theory of Knowledge" absolvieren, der kritisches und internationales Denken anregen soll.
Außerhalb der Schulzeit müssen mindestens 150 Stunden "Creativity, Action, Service – CAS" abgeleistet werden. Die Beteiligung an sportlichen, künstlerischen und gemeinnützigen Aktivitäten wie etwa soziale Arbeit im Altenheim wird dadurch nachgewiesen.
Ein städtisches Gymnasium und eine Schule in privater Trägerschaft bieten in Köln diesen Abschluss an:
Schulabschluss aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland
Wenn Sie in einem anderen Bundesland oder im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, kann es sein, dass die Schulabschlüsse nicht immer denen des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechen.
Es besteht aber die Möglichkeit, diese Abschlüsse anerkennen und gleichstellen zu lassen. Zuständig für die Anerkennung und Gleichstellung der Bildungsnachweise aus dem Ausland sind die Bezirksregierungen.
Schulabschlüsse am Berufskolleg
Alle Schulabschlüsse der Sekundarstufen I und II können am Berufskolleg erworben werden, entweder über den Besuch von Vollzeitbildungsgängen oder im Rahmen einer dualen Ausbildung (Berufsschule).
Lassen Sie sich beraten, welcher Weg für Sie am besten geeignet ist.
Schulabschluss nachholen
Sie haben die Möglichkeit, einen Schulabschluss auch an einem Weiterbildungskolleg oder über eine Externenprüfung nachzuholen.
Lassen Sie sich beraten, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn noch Fragen offen sind.