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Wenn Sie einen Schulabschluss nachträglich erwerben möchten, können Sie dafür eine Externenprüfung ablegen. Dies ist eine Prüfung für Menschen, die keine Schule besuchen.

Auf diesem Weg können Sie folgende Schulabschlüsse erwerben:

  • Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife, Realschulabschluss)
  • Fachhochschulreife (Fachabitur)
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Alle Externenprüfungen werden von der Bezirksregierung Köln einmal im Jahr organisiert.

Alle notwendigen Informationen zur Anmeldung und zu den Inhalten erhalten Sie bei der Bezirksregierung Köln. Eine Kurzfassung und die notwendigen Links haben wir für Sie zusammengestellt.

Externenprüfung – Der richtige Weg für mich?

Um herauszufinden, ob eine Externenprüfung der richtige Weg für Sie ist, sollten Sie folgende Aussagen ehrlich beantworten und mit Eltern, Freunden, Lehrkräften oder anderen vertrauten Menschen besprechen:  

 Fragestimmt nie stimmt selten stimmt oft  stimmt immer 
Ich mache meine Aufgaben meist Schritt für Schritt.     
Ich kann mich gut selbst organisieren.    
Ich kann gut an einer Aufgabe, einer Sache dranbleiben.    
Ich kann auch Phasen aushalten, wenn ich keinen Fortschritt sehe. Ich habe Durchhaltevermögen.     
Wenn etwas schief geht, lasse ich mich davon nicht entmutigen. Ich habe Frustrationstoleranz.     
Ich lese einen Text, auch wenn es mir erst einmal Mühe macht, ihn zu verstehen.    
Ich habe Ideen und bin motiviert, wenn ich etwas noch nicht verstehe oder noch eine Wissenslücke habe.     
Ich kenne jemanden, die oder der mich beim Lernen unterstützen könnte.    
Ich kann beschreiben, warum ich den Abschluss machen will.     
Ich habe schon eine Idee, was ich mit dem Abschluss machen will.    

 

Sie haben mehr als 5 Fragen mit "nie" und "stimmt selten" beantwortet?

Dann ist der Weg über ein Weiterbildungskolleg wahrscheinlich geeigneter für Sie.

Weiterbildungskollegs

Sie haben die meisten Fragen mit "stimmt oft" und "stimmt immer" beantwortet?

Dann nutzen Sie unsere Hinweise und Links, um weitere Informationen zu erhalten. 

Anmeldung und Zulassung

Der Erste Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), der Erweiterte Erste Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10), der Mittlere Schulabschluss und die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) können jeweils direkt über eine Externenprüfung erworben werden. 

Auch Abschlüsse an Berufskollegs können auf dem Weg einer Externenprüfung nachträglich erworben werden. Ist der Bildungsgang mit dem Erwerb der Fachhochschulreife verbunden, ist für die Zulassung ein Nachweis des zuvor erworbenen Mittleren Schulabschlusses erforderlich.

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  • mit Hauptwohnsitz im Regierungsbezirk Köln gemeldet sind
  • den angestrebten Abschluss noch nicht erworben haben
  • keine Schule besuchen, an der der angestrebte Abschluss möglich ist
  • die für den Bildungsgang erforderliche Regelschulzeit und Altersgrenze erfüllt haben.

Die Prüfung wird einmal jährlich angeboten. 

  • Anmeldeschluss für die Externenprüfung zum Abitur: 1. September
  • Anmeldeschluss für alle anderen Schulabschlüsse: 1. Februar 

Die Prüfungen werden vor einem staatlichen Prüfungsausschuss an einer Schule durchgeführt. Der genaue Termin und Ort wird Ihnen von der Bezirksregierung Köln mitgeteilt. In der Regel liegen die Termine in der Phase, in der die zentralen Abschlussprüfungen stattfinden.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei der Bezirksregierung Köln:

Anmeldung und Verfahren der Externenprüfung für die Abschlüsse: Erster Schulabschluss (HS9) und Erweiterter Erster Schulabschluss (HS10) Anmeldung und Verfahren der Externenprüfung für den Mttleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) Anerkennung Fachhochschulreife Abiturprüfung Externe Externenprüfung Berufskollegs

Nachteilsausgleich

Einen Nachteilsausgleich können Sie beantragen, wenn Sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben und/oder wenn ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorliegt. 

Den Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs müssen Sie zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung einreichen. Den Antrag können Sie formlos oder mit einem Antragsformular der Bezirksregierung Köln stellen.

Hier geht's zum Merkblatt zur Gewährung eines Nachteilsausgleichs.

Prüfung in der Herkunftssprache statt Englisch

Von der Prüfung im Fach Englisch können diejenigen befreit werden, die bereits mit Erfolg an einer Sprachprüfung in ihrer Herkunftssprache teilgenommen haben. 

Der Antrag auf Teilnahme an der sogenannten Feststellungsprüfung muss jeweils bis zum 15. September an die Bezirksregierung Köln gestellt sein. Die Sprachprüfung muss rechtzeitig vor der Externenprüfung abgelegt werden.

Eine amtlich beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die bestandene Sprachprüfung müssen Sie dem Antrag auf Externenprüfung beifügen.

Fragen und Antworten zur Sprachfeststellungsprüfung

Tipps zur Prüfungsvorbereitung

Sie können sich auf die Prüfung selbständig vorbereiten.

Die Stadtbibliothek am Neumarkt hat die zentralen Prüfungen der letzten Jahre als Bücher vorrätig. Die Fragen und Antworten können Sie nutzen, um sich den Stoff zu erarbeiten. Weiteres Lernmaterial und auch Bücher zum Thema "Lernen lernen" können dort ausgeliehen werden. "Zentrale Prüfungen", "Schülerhilfen" und "Lernhilfen" sind zum Beispiel Stichworte für Ihre Suche im Online-Katalog. 

Sie besuchen eine Maßnahme zur beruflichen Orientierung, die eine Vorbereitung anbietet.

Dafür müssen Sie in der Regel über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit dorthin vermittelt werden.

Sie buchen zur Vorbereitung kostenpflichtigen Fernunterricht.

Dafür sollten Sie verschiedene Angebote sichten und vergleichen.

Bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) finden Sie zertifizierte Anbieterinnen und Anbieter. Achten Sie dabei auf die richtige Bezeichnung des angestrebten Abschlusses.

Online-Katalog der Stadtbibliothek Lehrgang suchen bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Wo finde ich weitere Information und Beratung?

Es sind noch Fragen offen?

Wir informieren Sie über alle Möglichkeiten, Schulabschlüsse zu erwerben.

Bildungsberatung