Wenn Sie in einem anderen Bundesland  oder im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, kann es sein, dass der Schulabschluss nicht immer denen des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Schulabschlüsse anerkennen und gleichstellen zu lassen. Legen Sie dafür Ihren Bildungsnachweis bei der zuständigen Bezirksregierung vor. 

Ihr Schulabschluss ist aus einem anderen Bundesland?

Die Abschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I und II werden gegenseitig anerkannt.
So hat es die Kultusministerkonferenz am 3. Dezember 1993 beschlossen. 

Für die Feststellung der Gleichwertigkeit ist zentral die Bezirksregierung Köln zuständig. Bitte legen Sie hierzu eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und eine einfache Kopie Ihres Personalausweises vor.

Schulabschlüsse aus anderen Bundesländern

Ihr Schulabschluss ist aus dem Ausland?

Bis zum mittleren Schulabschluss

Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 9), Erweiterter Erster Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10) und Fachoberschulreife.

Damit die Bezirksregierung Köln Ihr Zeugnis prüfen kann, müssen Sie Ihren ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Nutzen Sie für Ihren Antrag den Online-Vordruck, den die Bezirksregierung Köln zur Verfügung stellt. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu erforderlichen Unterlagen und der Bearbeitungsdauer.

Schulzeugnisse bis zum mittleren Schulabschluss

Höherer Bildungsabschluss

Möchten Sie einen Bildungsnachweis der Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife anerkennen oder gleichstellen lassen, wenden Sie sich bitte an die dafür zuständige Bezirksregierung Düsseldorf – Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle.

Anerkennung ausländischer Zeugnisse als Hochschulreife

Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Die Datenbank "Anabin" stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Sie wird bereitgestellt von der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen der Kultusministerkonferenz.  

Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse