Der Oberbürgermeister würdigt besondere Alters- und Ehejubiläen der Kölner Bürger*innen mit einer offiziellen Gratulation. Er versendet ein Glückwunschschreiben (keine Urkunde) zu folgenden Anlässen:

  • ab dem 100. Geburtstag jährlich
  • zum 65. Hochzeitstag (Eiserne Hochzeit)                          
  • zum 70. Hochzeitstag (Gnadenhochzeit)                              
  • zum 75. Hochzeitstag (Kronjuwelenhochzeit)

Die Jubilar*innen ermitteln wir anhand des Einwohnermelderegisters. Das Glückwunschschreiben senden wir per Post zu. Sie müssen sich dafür nicht bei uns melden.

Persönliche Besuche

Ab dem 100. Geburtstag und ab dem 65. Ehejubiläum bieten wir zusätzlich einen offiziellen Besuch an. Diese Besuche übernehmen die Bürgermeister*innen, Bezirksbürgermeister*innen oder Mitglieder des Rates der Stadt Köln.

Wir schicken den Jubilar*innen hierzu frühzeitig einen Informationsbrief zu. Wenn Sie einen Besuch wünschen, füllen Sie bitte das dem Brief beigelegte Formblatt aus und senden es an uns zurück. Dies ermöglicht uns die gemeinsame Terminplanung.

Ein Besuch findet nur nach vorheriger Absprache und bei Verfügbarkeit einer städtischen Vertretung statt.