Transparenz über unsere staatlichen Werbeausgaben

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act – EMFA) macht den Umgang mit staatlicher Werbung in der Europäischen Union transparenter. Öffentliche Stellen verpflichten sich damit, Ausgaben für staatliche Werbung elektronisch und benutzerfreundlich zu veröffentlichen.

Verordnung zum Medienfreiheitsgesetz

Somit können Sie nachvollziehen, welche öffentlichen Mittel an Medien oder Plattformen fließen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgabe legen wir transparent dar, welche Werbemaßnahmen und Aufträge wir jedes Jahr vergeben haben. 

Was zählt als staatliche Werbung?

Als staatliche Werbung gelten alle bezahlten Kommunikationsmaßnahmen, die eine öffentliche Einrichtung bei einem Mediendienst beauftragt, beispielsweise:

  • Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften oder Online-Portalen
  • Radio- oder Fernseh-Spots
  • Social-Media-Kampagnen (beispielsweise auf Facebook, Instagram, LinkedIn)
  • Recruiting-Anzeigen oder Imagekampagnen
  • Kooperationen, bei denen Dritte im Auftrag der Einrichtung Werbung schalten

Nicht dazu zählen:

  • Plakate, Flyer, Broschüren, Banner oder Fahrzeuge mit Werbeflächen (klassische Außenwerbung)
  • interne Kommunikation oder Öffentlichkeitsarbeit ohne Entgelt
Tabellarische Übersicht über alle relevanten Ausgaben für eigene Werbemaßnahmen vom 1. August bis 31. Dezember 2025
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