Für das Soziale-Stadt-Gebiet Porz-Mitte steht in der Periode 2024 bis 2027 ein Fördertopf für den "Bürgerorientierten Verfügungsfonds" und den "Zentren-Verfügungsfonds" in Höhe von insgesamt 234.000 Euro zur Verfügung.
Mit den Verfügungsfonds können wir lokale Projekte in Porz-Mitte fördern. Interessierte bekommen die Möglichkeit, mit einzelnen Projekten an der Aufwertung des Stadtteils sowie der Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts aktiv mitzuwirken.
Die Verfügungsfonds sind Teil der Maßnahme "Büro für Vernetzung und Aktivierung" und werden vom Zentren- und Quartiersmanagement begleitet.
Bürgerorientierter Verfügungsfonds
Engagierte Bürger*innen, aber auch Initiativen, Einrichtungen und Bewohnergruppen, die mit guten Ideen das Miteinander in Porz-Mitte stärken möchten, haben die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen.
Jedes Projekt kann mit bis zu 3.000 Euro (brutto) gefördert werden, ohne die Notwendigkeit einer Selbstbeteiligung. Das Förderbudget des "Bürgerorientierten Verfügungsfonds" für Porz-Mitte beträgt insgesamt 84.000 Euro, die in bis zu 14 Antragsrunden abgerufen werden können.
Welche Antragsfristen gelten?
Die Antragsfristen sind an die Sitzungstermine der Bezirksvertretung Porz angepasst, weil diese über den Einsatz der Verfügungsfondsmittel auf Grundlage der Projektanträge entscheiden.
Für 2025 sind insgesamt vier Antragsrunden geplant. Die nächsten beiden Antragsfristen enden am:
1. Februar 2025
1. Mai 2025
Die Termine für weitere Antragrunden werden wir Ihnen hier zeitnah bekannt geben.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Wenn Sie eine interessante Projektidee haben, sollte sie folgendem Zweck dienen:
- Aktivierung des Bewohnerengagements
- Stärkung der Gemeinschaft beziehungsweise der Nachbarschaft
- Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Soziale-Stadt-Gebiet lebenden Bürger*innen
- Stärkung der Identifikation der Bürgerschaft
Besonders wichtig ist, dass Sie aufgrund der Förderbedingungen nicht mit dem Projekt beginnen dürfen, bevor die schriftliche Förderbewilligung durch uns vorliegt.
Ihr Projekt muss im Soziale-Stadt-Gebiet Porz-Mitte durchgeführt werden. Die genaue Abgrenzung können Sie der Karte des Programmgebietes entnehmen:
Was ist nicht förderfähig?
Projekte, die auch ohne Gelder aus dem Verfügungsfonds finanziert werden können, sind nicht förderfähig. Dasselbe gilt auch für Maßnahmen, für die andere Fördermittel der Stadt vorgesehen sind, oder die durch bezirks- oder sozialräumliche Mittel unterstützt werden.
Weiterhin dürfen die beantragten Projekte nicht der Gewinnerzielung dienen und die Förderung darf nicht für laufende Betriebs- oder Personalkosten eingesetzt werden. Auch unbefristete Projekte können nicht durch den Verfügungsfonds unterstützt werden.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Richtlinie, die Sie unter "Formulare" finden.
Wie und in welchem Umfang erhalte ich eine Förderung?
Jedes Projekt kann einmalig und maximal mit 3.000 Euro (brutto) gefördert werden. Über die Vergabe der Fördermittel wird auf Basis der zugrundeliegenden Richtlinie entschieden. Um eine Projektfinanzierung aus dem Verfügungsfonds zu erhalten, stellen Sie einen Antrag beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Der Antrag muss spätestens am letzten Tag der entsprechenden Antragsrunde eingehen.
Die Förderung erfolgt im Erstattungsverfahren und wird nach Abschluss und Abrechnung Ihres Projekts an Sie überwiesen. Auf begründeten Antrag hin ist die Gewährung einer Vorauszahlung über 30 Prozent der Antragssumme möglich, jedoch höchstens 900 Euro. Die Förderung kann beispielsweise für die Beschaffung von Materialien, Einkauf von Dienstleistungen oder Honorierung ehrenamtlicher Arbeit genutzt werden. Hierbei müssen Sie stets berücksichtigen, dass nach Vorlage des Bewilligungsbescheides Aufträge bis zu einem Höchstwert von 499 Euro (ohne Umsatzsteuer) als Direktauftrag vergeben werden können.
Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab 500 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein Preisvergleich erforderlich. Sie müssen mindestens drei Angebote einholen, zum Beispiel online, telefonisch oder per E-Mail. Den Auftrag müssen Sie an Anbieter*innen mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Auch eine unbeantwortete Anfrage ist eine Angebotseinholung. Dies müssen Sie mit dem Ausdruck einer Anfrage per E-Mail oder Telefonnotiz belegen. Die Vergleichsangebote sollten Sie bereits mit den Antragsunterlagen einreichen. Spätestens nach Abschluss des Projektes müssen Sie die Vergleichsangebote jedoch mit den Abrechnungsunterlagen bereitstellen.
Beratungsangebot
Wenn Sie vorab klären möchten, ob sich Ihr Projekt für die Förderung eignet oder wenn Sie Unterstützung bei der Antragsstellung wünschen, können Sie sich an das Büro für Vernetzung und Aktivierung wenden. Das Büro steht für alle Fragen rund um Antragsstellung und Abwicklung für Sie bereit.
Isabel Maniura
Telefon: 0173 / 2383438
E-Mail an: buero@porz-mitte.de
Büro Porz-Mitte
Formulare
Wie stelle ich einen Antrag?
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular an:
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Gerne können Sie auch Ihren Antrag zur Vorprüfung an das für Sie zuständige Büro für Vernetzung und Aktivierung senden. Dieses wird die geprüften Unterlagen dann an uns weiterleiten. Die Adresse finden Sie unter "Beratungsangebot".
Zentren-Verfügungsfonds
Mit dem Zentren-Verfügungsfonds können investive und investitionsvorbereitende Projekte gefördert werden, die zur Aufwertung beziehungsweise zur Stärkung des Images des Porzer Zentrums beitragen.
Jedes Projekt kann mit bis zu 5.000 Euro (brutto) gefördert werden, wobei mindestens 50 Prozent der Projektkosten aus Eigenmitteln zu erbringen sind. Das Förderbudget des Zentren-Verfügungsfonds für das Soziale-Stadt-Gebiet Porz-Mitte umfasst insgesamt 150.000 Euro, die in bis zu 14 Antragsrunden abgerufen werden können.
Welche Antragsfristen gelten?
Die Antragsfristen sind an die Sitzungstermine der Bezirksvertretung Porz angepasst, weil diese über den Einsatz der Verfügungsfondsmittel auf Grundlage der Projektanträge entscheiden.
Für 2025 sind insgesamt vier Antragsrunden geplant. Die nächsten beiden Antragsfristen enden am:
1. Februar 2025
1. Mai 2025
Die Termine für weitere Antragrunden werden wir Ihnen hier zeitnah bekannt geben.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Wenn Sie eine interessante Projektidee haben, sollte sie folgendem Zweck dienen:
- Belebung der Handelslagen und Steigerung der Passanten- und Kundenfrequenz
- Vernetzung der Handelslagen
- Temporäre oder dauerhafte Nutzung von Leerständen, die positiv auf den Straßenraum ausstrahlen
- Klimawandelanpassung in den Handelslagen
Besonders wichtig ist, dass Sie aufgrund der Förderbedingungen nicht mit dem Projekt beginnen dürfen, bevor die schriftliche Förderbewilligung durch uns vorliegt. Es muss sichergestellt sein, dass mindestens die Hälfte der Projektkosten aus Eigenmitteln finanziert wird.
Ihr Projekt muss im Soziale-Stadt-Gebiet Porz-Mitte durchgeführt werden. Die genaue Abgrenzung kann der Karte des Programmgebietes entnommen werden:
Was ist nicht förderfähig?
Maßnahmen, die auch ohne Gelder aus dem Verfügungsfonds finanziert werden können, sind nicht förderfähig. Dasselbe gilt auch für Maßnahmen, für die andere Fördermittel der Stadt vorgesehen sind, oder die durch bezirks- oder sozialräumliche Mittel unterstützt werden.
Weiterhin dürfen die beantragten Projekte nicht der Gewinnerzielung dienen und die Förderung darf nicht für laufende Betriebs- oder Personalkosten eingesetzt werden. Auch unbefristete Projekte können nicht durch den Verfügungsfonds unterstützt werden.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Richtlinie, die Sie unter "Formulare" finden.
Wie und in welchem Umfang erhalte ich eine Förderung?
Jedes Projekt kann einmalig und maximal mit 5.000 Euro (brutto) gefördert werden, wobei mindestens die Hälfte der Gesamtkosten durch Eigenmittel finanziert werden muss. Über die Vergabe der Fördermittel wird auf Basis der zugrundeliegenden Richtlinie entschieden. Um eine Projektfinanzierung aus dem Verfügungsfonds zu erhalten, stellen Sie einen Antrag beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Der Antrag muss spätestens am letzten Tag der entsprechendem Antragsrunde eingehen.
Die Förderung erfolgt im Erstattungsverfahren und wird nach Abschluss und Abrechnung Ihres Projekts an Sie überwiesen. Auf begründeten Antrag hin ist die Gewährung einer Vorauszahlung über 30 Prozent der Antragssumme möglich, jedoch höchstens 1.500 Euro. Hierbei müssen Sie stets berücksichtigen, dass nach Vorlage des Bewilligungsbescheides Aufträge bis zu einem Höchstwert von 499 Euro (ohne Umsatzsteuer) als Direktauftrag vergeben werden können.
Bei Aufträgen mit einem geschätzten Auftragswert ab 500 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein Preisvergleich erforderlich. Sie müssen mindestens drei Angebote einholen, zum Beispiel online, telefonisch oder per E-Mail. Den Auftrag müssen Sie an Anbieter*innen mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Auch eine unbeantwortete Anfrage ist eine Angebotseinholung. Dies müssen Sie mit dem Ausdruck einer Anfrage per E-Mail oder Telefonnotiz belegen. Die Vergleichsangebote sollten Sie bereits mit den Antragsunterlagen einreichen. Spätestens nach Abschluss des Projektes müssen Sie die Vergleichsangebote jedoch mit den Abrechnungsunterlagen bereitstellen.
Beratungsangebot
Wenn Sie vorab klären möchten, ob sich Ihr Projekt für die Förderung eignet oder Sie Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen, können Sie sich an das Büro für Vernetzung und Aktivierung wenden. Das Büro steht für alle Fragen rund um Antragsstellung und Abwicklung für Sie bereit.
Philipp Dreger
Telefon: 0152 / 25731205
E-Mail an: buero@porz-mitte.de
Büro Porz Mitte
Formulare
Wie stelle ich einen Antrag?
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular an:
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Gerne können Sie auch Ihren Antrag zur Vorprüfung an das für Sie zuständige Büro für Vernetzung und Aktivierung senden. Dieses wird die geprüften Unterlagen dann an uns weiterleiten. Die Adresse finden Sie unter "Beratungsangebot".