Mit unserem Haus-, Hof- und Fassadenprogramm bieten wir Eigentümer*innen finanzielle Anreize für die gestalterische Instandsetzung ihrer Gebäude. Die Förderung erfolgt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Städtebauförderung.
Wir möchten mit dem Programm zur sichtbaren Aufwertung des Wohnumfelds anregen und die Wohn- und Aufenthaltsqualität in Porz-Mitte verbessern. Dies kann durch einen neuen Fassadenanstrich, die Instandsetzung einer denkmalgeschützten Hausfassade oder die Gestaltung von Innenhöfen und Mietergärten erfolgen.
Sie können einen Antrag stellen, wenn das Gebäude in Porz-Mitte liegt. Das genaue Programmgebiet entnehmen Sie bitte der Karte. Bei an der Grenze liegenden Straßenzügen wird die Bebauung beidseitig der Straße zum Programmgebiet gezählt. Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst. Alle Regelungen können Sie der Richtlinie zum Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Porz-Mitte entnehmen.
An wen richtet sich das Programm?
- Eigentümer*innen
- Kommunale und private Wohnungs- und Immobiliengesellschaften
- Mieter*innen und sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte mit schriftlicher Einverständniserklärung des*der Eigentümer*in
Was wird gefördert?
Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel
- die farbliche beziehungsweise künstlerische Gestaltung von Außenwänden
- die einmalige Beseitigung von Graffitischäden an Gebäuden einschließlich farblicher Neugestaltung und dauerhafter Schutzbeschichtung
- die Erneuerung von denkmalgeschützten Hausfassaden oder
- die Gestaltung von Mietergärten und Innenhöfen
Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie in der Richtlinie zum Haus-, Hof- und Fassadenprogramm unter Punkt 3.
Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?
Bitte beachten Sie, dass einige Maßnahmen im Rahmen des Haus-, Hof- und Fassadenprogramms nicht förderfähig sind. Dies können beispielsweise Maßnahmen sein,
- deren förderfähige Kosten unter 2.000 Euro liegen, die Gesamtkosten inklusive Eigenanteil müssen mindestens 4.000 Euro betragen
- die nach anderen Richtlinien oder Förderprogrammen gefördert werden können oder
- die an Gebäuden durchgeführt werden sollen, die in den letzten zehn Jahren errichtet wurden.
Eine vollständige Auflistung finden Sie unter Punkt 7 der Richtlinie zum Haus-, Hof- und Fassadenprogramm.
Maßnahmen zur Begrünung von Dächern, Fassaden und Hinterhöfen können nicht gefördert werden. Hierzu bieten wir das Förderprogramm "GRÜN hoch 3" an:
Wie hoch ist die Förderung und wann wird sie gezahlt?
Für die jeweiligen Maßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro je Förderobjekt.
Der Zuschuss wird Ihnen erst nach Abschluss der Maßnahme und nach Vorlage eines Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Wie lange ist die Förderperiode?
Die Maßnahme endet am 31. Dezember 2027. Anträge können bis Ende Oktober 2027 abgerechnet werden.
Der Durchführungs- und Abrechnungszeitraum einer Maßnahme beträgt maximal 12 Monate.
Wie erhalten Sie die Förderung?
Bitte nutzen Sie das Online-Formular für die Antragstellung und schicken diesen ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen an
Stadt Köln
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
152/1
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Sie erhalten nach der Prüfung der Unterlagen einen schriftlichen Förderbescheid. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach Erhalt dieses Bescheides mit den Maßnahmen beginnen dürfen.
Haben Sie eine Frage?
Dann können Sie sich gerne an uns wenden:
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Telefon: 0221 / 221-37032