Das Severinsviertel ist ein beliebter, attraktiver Wohnstandort. Es ist zentral gelegen, bietet eine gute Anbindung und Infrastruktur, verfügt über eine gut gemischte Sozialstruktur und ein vielfältiges Angebot an Wohnungen. Um Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer zu steuern und die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, hat der Rat im Dezember 2019 die Soziale Erhaltungssatzung für das Severinsviertel beschlossen, gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch. Nach Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt ist die Satzung am 30. Januar 2020 in Kraft getreten und somit gültig.
Aktuelles
Derzeit führen wir eine Befragung in rund 6.500 Haushalten im Severinsviertel durch. Wir wollen herauszufinden, ob die Anwendungsvoraussetzungen für die Soziale Erhaltungssatzung weiterhin gegeben sind. Die Befragung und die Auswertung der Daten übernimmt das unabhängige "ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH" aus Hamburg in unserem Auftrag. Sollten Sie angeschrieben werden, können Sie postalisch oder über das Internet an der Befragung teilnehmen.
Es ist wichtig, dass sich möglichst viele Anwohnende beteiligen, denn nur so ergibt sich ein umfassendes Bild über die aktuelle Wohnsituation und die Struktur der Haushalte in dem Gebiet. Die Ergebnisse der gesamten Untersuchung werden wir der Politik als Entscheidungsgrundlage vorlegen.