Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner Sitzung vom 23. März 2022 den Wegfall der Kostendämpfungspauschale ab dem Jahr 2022 beschlossen. Die Kostendämpfungspauschale entfällt damit, vorbehaltlich der noch ausstehenden Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW), für Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2022 in Rechnung gestellt werden.

Eine gesonderte Antragstellung für die Erstattung der bereits für das Kalenderjahr 2022 einbehaltenen Kostendämpfungspauschale ist nicht notwendig. Es ist vorgesehen, diese mit dem nächsten Beihilfebescheid automatisch auszuzahlen. Vor diesem Hintergrund sind auch keine Widersprüche gegen Bescheide, mit welchen die Kostendämpfungspauschale für das Jahr 2022 in Abzug gebracht wurde, erforderlich.