Wichtiger Hinweis:

Seit dem 1. Oktober 2023 werden keine Neuanträge in diesem Förderprogramm angenommen.

Bereits eingereichte Anträge und bereits bewilligte Anträge werden von uns wie gewohnt weiterbearbeitet. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen melden sich automatisch zu Beginn der Vorgangsbearbeitung bei Ihnen. 

Wir bitten bis dahin um Ihre Geduld und hoffen auf Ihr Verständnis.

Das Förderprogramm bestand aus zwei Teilprogrammen

Ihr Wohngebäude im Kölner Stadtgebiet soll energetisch saniert werden? Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben mit Fördergeldern, die das Förderprogramm Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen für Sie bereithält.

Sie planen Veränderungen an der Gebäudehülle, den Austausch oder die Optimierung Ihrer Heizungsanlage, den Einsatz von Efficiency Smart Home oder den Umbau zum Effizienzhaus? Dann finden Sie unter Zuschuss zur Bundesförderung alle Informationen.

Sie interessieren sich eher für eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher, ein Steckersolargerät, die Installation eines Blockheizkraftwerks oder andere innovative Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz? Dann informieren Sie sich unter Köln-spezifische Maßnahmenförderung.

Digitales Antragsverfahren

Der Förderantrag, zusätzliche Antragsformulare und Dokumente sind ausschließlich im zentralen Online-Förderportal hinterlegt. Dieses digitale Verfahren ermöglicht es Ihnen, alle Schritte einer Förderung online durchzuführen, von der Beantragung über den Verwendungsnachweis bis zum Mittelabruf.

Erklärung und Anleitung zum Online-Förderportal Zum Online-Förderportal

Unterlagen zum Förderprogramm

Förderprogramm "Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien - Klimafreundliches Wohnen" (gültig ab 1. April 2022)

Förderrichtlinie: Gebäudesanierungen und Erneuerbare Energien
PDF, 1038 kb

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien zusammengestellt.

Zu den Antworten

Kontakt

Den aktuellen Bearbeitungsstatus eines Förderantrags oder Verwendungsnachweises können Sie im Online-Förderportal einsehen. Deshalb werden wir keine Anfragen dazu beantworten.

Bei allen weiteren Fragen zu den Förderprogrammen oder dem Online-Förderportal helfen die Mitarbeiter*innen des Umwelt- und Verbraucherschutzamts gerne weiter.

Telefonische Beratungszeiten:
Dienstag: 9 bis 12 Uhr
Telefon: 0221 / 221-34344

Persönliche Beratung:
nur nach telefonischer Vereinbarung

Gerne könne Sie uns schreiben:
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