Historie der Altablagerung
Bei der Altablagerung Simonskaul handelt es sich um eine ehemalige Abgrabungsfläche aus der Zeit der 1930er bis 1960er Jahre zur Rohstoffgewinnung von Sand und Kies. In den 1960er bis Anfang der 1970er Jahren erfolgte eine Verfüllung der ausgekiesten Fläche – überwiegend mit Boden-Bauschutt-Gemischen - untergeordnet sind auch gewerbliche und hausmüllähnliche Ablagerungsanteile vorhanden. Die Altablagerung wird im Altlastenkataster der Stadt Köln unter der Nr. 50503 "Simonskaul" geführt
Im rechtlichen Sinne handelt es sich nicht um eine Deponie sondern um eine Altablagerung, die bodenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Die Verfüllung war lange vor der Einführung des ersten Abfallgesetztes (1972), der Technischen Anleitungen Abfall (1991) und Siedlungsabfall (1993) sowie der Deponieverordnung (2009) abgeschlossen. Die benannten Regelungswerke für Betrieb und Abschluss von Deponien existierten noch nicht und können auch heute nicht für den Abschluss dieser Altablagerung 50503 angewendet werden.
© Stadt Köln
Anlass der Teilsanierung
Die Altablagerung Simonskaul wird aktuell teilsaniert. Ziel ist es, den sanierten Bereich für die Errichtung einer großflächigen Wohnbebauung inklusive Kindertagesstätte, Tiefgarage und die Schaffung einer Grün- und Ausgleichsfläche inklusive Kinderspielflächen nutzen zu können. Bauherr für die Teilsanierung und anschließend geplante Bebauung ist die Firma Bonava Deutschland GmbH. Grundlage der Sanierung ist ein von der Stadt Köln für verbindlich erklärter Sanierungsplan. Die fachgutachterliche Kontrolle der Sanierung erfolgt im Auftrag des Bauherrn durch die Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH Köln.
Die Teilsanierung ist eine nutzungsbezogene Vorsorgemaßnahme. Ohne die Quartiersentwicklung Simonskaul wäre ein Sanierungsbedarf ausgehend von der bisherigen Nutzung dieses Bereiches der Altablagerung als Parkfläche nicht ableitbar. Beurteilungsgrundlage sind fachgutachterliche Untersuchungen des oberen Bodens für den Wirkungsbereich Boden – Mensch. Die ermittelten Prüfwerte (Schwermetalle und organische Verbindungen) für Park- und Freizeitanlagen nach Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) ergaben keinen Anlass für eine Gefährdung.
Die vorsorgende Sanierung erfolgt im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen als Folge der vorgesehenen Bebauung. Hierfür stehen zentral die Wirkungspfade Bodenluft – Innenraum – Mensch und Boden – Mensch (Kinderspielflächen) im Fokus, mit dem Ziel, dass über diese Wirkungspfade zukünftig keine Gefährdungen entstehen können.
Wirkungspfad Bodenluft – Innenraum – Mensch:
Fachgutachterliche Untersuchungen der Bodenluft zeigten für die Parameter Methan, leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) und Benzol/Toluol/Ethylbenzol/Xylol (BTEX) im Einzelfall erhöhte Schadstoffkonzentrationen an. Eine Gefährdung bei Nutzung der Oberfläche als Park- und Freizeitfläche ist nicht abzuleiten, da die Bodenluft bei Übergang in die Außenluft stark verdünnt wird.
Wesentlich sensibler zu bewerten sind geschlossene Wohngebäude und Tiefgaragen, die in unmittelbarer Nähe zu Altablagerungen stehen. Da lokale Gasansammlungen und Gasmigrationen an der nördlich angrenzenden Altablagerung nicht vollständig auszuschließen sind, wird die Anschüttung unterhalb der Wohnbebauung bis zum Grundwasser vollständig ausgehoben und hier unterirdisch eine Abdichtung und somit eine Deponiegassperre eingebaut.
Sollten gasförmige Schadstoffe aus dem schrägen Anschnitt der Altablagerung migrieren, folgen diese beim Auftreffen auf die Dichtung zwangsweise dem ansteigenden Gefälle in Richtung Oberfläche und werden dort über zugangsgesicherte Kamine an die Umgebungsluft in drei Meter Höhe abgeleitet. Aus der Altablagerung migrierende Gase können dadurch die Bebauungen nicht erreichen. Zur Kontrolle wird die Abluft der Kamine regelmäßig beprobt und analysiert.
Wirkungspfad Boden – Mensch / Kinderspielflächen:
Die zukünftige Grünfläche oberhalb der Abdichtungsfläche (sanierter Altablagerungsbereich) soll auch für Kinderspielflächen genutzt werden. Die fachgutachterlichen Untersuchungen in Bezug auf den Oberboden ergaben zwar für ein Nutzungsszenario als Park- und Freizeitanlage eine Einhaltung der Prüfwerte nach Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV), jedoch nicht für eine wie hier vorgesehene sensiblere Nutzung mit Kinderspielflächen.
Maßgeblich sind hierfür die ermittelten Parameter polychlorierte Biphenyle (PCB), Blei und Nickel, deren erhöhte Prüfwert-Konzentrationen nach BBodSchV keine Nutzung für Kinderspielflächen zulassen. Da der Bau der unterirdischen Abdichtung ebenfalls zwangsweise beinhaltet, dass der tiefere Boden einschließlich des gesamten Oberbodens ausgehoben werden muss, ist der mögliche Gefährdungspfad Boden – Mensch / Kinderspielflächen dadurch nicht mehr existent.
Nach der Teilsanierung wird die Aushubfläche wieder verfüllt. Hierbei wird ebenfalls aufbereiteter Bodenaushub genutzt, der die vorgesehenen analytischen und bautechnischen Eigenschaften aufweist. Die Verfüllung schließt dann an der Oberfläche mit Oberboden ab, der die Vorsorgewerte nach Anhang 2 BBodSchV einhalten wird. Eine gefahrlose Nutzung der Oberfläche als Kinderspielflächen wird dadurch ermöglicht
Grundwasserüberwachung
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es durch den sanierungsbedingten maschinellen Eingriff in tiefere Altablagerungshorizonte verbunden mit Regenfällen zur Mobilisation von Schadstoffen kommen könnte.
Vorsorglich wird das Grundwasser während der Sanierung regelmäßig kontrolliert. Hierzu wurden vier neue Brunnen im Nahbereich zur Sanierungsfläche und zusätzlich eine Grundwassersanierungsanlage als „Stand-By-Anlage“ errichtet. Dadurch besteht die Möglichkeit, sehr schnell auf mögliche nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit reagieren zu können.
Vorliegende Grundwasseruntersuchungen aus dem Umfeld der Sanierungsfläche zeigten bisher Schadstoffauffälligkeiten für die Parameter Bor und leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) sowie für einen entfernter vom Sanierungsbereich gelegenen Altablagerungsbereich für den Parameter Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW). Die Parameter Bor und LHKW strömen bereits der Altablagerung mit dem Grundwasserstrom zu, was bedeutet, dass benannte Schadstoffe nicht aus der Altablagerung kommen.
Sanierungsfortschritt
Über den Fortschritt der Sanierungsarbeiten wird alle zwei Monate in darstellender Form berichtet. Beobachtungen und Ergebnisse sind den zweimonatlichen Kapiteln zu entnehmen.
Juni/Juli 2022
August/September 2022
Oktober/November 2022
Dezember 2022 /Januar 2023
Februar/März 2023
Kontakt
Für weitere Fragen und Informationen können Sie sich gerne an uns wenden:
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz
Telefon: 0221 / 221- 36549 und 0221 / 221-34613