Im gewerblichen und industriellen Bereich wird Wasser bei der Produktion in verschiedenen Anwendungen eingesetzt, zum Beispiel zur Kühlung, zur Reinigung, zum Galvanisieren und so weiter. Bei diesen Produktionsprozessen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schadstoffe ins Wasser gelangen.Damit diese Schadstofffrachten im Abwasser nicht über Kläranlagen in den Wasserkreislauf gelangen können, müssen Sie die Abwässer an der Anfallstelle sammeln, fachgerecht behandeln und dürfen sie erst danach in den Kanal einleiten.Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung von uns.
Benötigt werden
Formloser Antrag
mit Namen des Antragstellers, Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer sowie mit folgenden Angaben:
Bezeichnung und Anschrift des Betriebes, von dem aus eingeleitet wird
Angaben zu Abwasseranfall und -führung
Wie ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag ist in Papierform einzureichen. Bitte senden Sie uns Ihre kompletten Antragsunterlagen an die oben genannte Adresse.
Nur in Ausnahmefällen kann nach vorheriger Abstimmung mit der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft die Übermittlung des Antrages ausschließlich in digitaler Form erfolgen.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit können Sie sich die vollständige Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) als PDF-Datei herunterladen:
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen.
Gebühren
Für die Genehmigung wird eine Mindestgebühr von 250 Euro erhoben, abhängig von der Abwassermenge.
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Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe) Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena) S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)