Für den Einbau und Betrieb einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Von entscheidender Bedeutung bei einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe ist die Qualität des Wassers für die Zuverlässigkeit des Systems. Vor der Installation einer derartigen Anlage sollte eine Grundwasseruntersuchung vorgenommen werden.

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular

    Bitte verwenden Sie das Antragsformular, dass Sie sich auf dieser Seite herunter laden können. Bitte senden Sie es uns zu und fügen die erforderlichen Unterlagen in fünffacher Ausfertigung bei.

  • Erläuterungsbericht

    mit Beschreibung der Anlage, Angabe zur Nutzung des Grundwassers (Heizen, Kühlen Warmwassergewinnung einschließlich der jeweiligen Betriebsstunden)

  • Technische Daten

    einschließlich der Förderleistung des Brunnens und andere Daten

  • Datenblatt der Wärmepumpe

  • Übersichtslageplan

  • Lageplan

    im Maßstab 1:500 oder 1:250 mit Einzeichnung der Brunnen (Förder- und Schluckbrunnen)

  • Konstruktionszeichnung

    der Brunnenabschlussbauwerke im Maßstab 1:50

  • Beschreibung des Bohrverfahrens und Ausbau der Brunnen

  • Angaben zur Lage und Tiefe

    des Förder- und Schluckbrunnens

  • Angaben zur Grundwasserfließrichtung und Einzeichnung im Lageplan

  • Aussage zur natürlichen Grundwassertemperatur und zur beabsichtigten Temperaturspreizung

  • Aussage zu Kenntnissen über Altlasten oder sonstiger Belastungen auf dem Grundstück für den Bau von Brunnen

    Diese Informationen sowie Aussagen zur Kenntnis über Grundwasserbelastungen aus dem relevanten Bereich erhalten Sie bei der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Telefon:0221/ 221-24857, Fax:0221/ 221-24612

  • Untersuchungsergebnisse

    Untersuchungsergebnisse zu Grundwasseranalysen einschließlich gutachterlicher Bewertung

  • Aussage zur Beeinträchtigung

    von angrenzenden Wasserrechten durch die geplante Anlage

  • Sicherheitsdatenblatt

    des Kältemittels

  • Sachkundenachweis

    des Bohrunternehmens (Bescheinigung W 120 der Deutschen Vereinigug des Gas- und Wasserfaches e. V. oder vergleichbare Qualifikation)

Wenn Sie den Einbau einer Wärmepumpe zur Nutzung von Erdwärme für kleinere Projekte planen, können Sie diesen Antrag verwenden. Beispielsweise für ein Einfamilien- oder Doppelhaus bis zu 50 Kilowattstunden.

Bei der Planung von größeren Projekten mit mehr als 50 Kilowattstunden nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit uns auf.

Service-Nummern

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon: 0221 / 221-20299 oder 0221 / 221-34935

Auskunft zu Altlasten

Hier finden Sie Informationen, wie Sie eine Auskunft zu Altlasten bei uns erhalten können.

Besondere Hinweise zu Wasserschutzzonen

Für Grundstücke, die in Wasserschutzgebieten liegen gelten folgende Einschränkungen:

In den Wasserschutzzonen I und II werden Wärmepumpen generell nicht genehmigt. Innerhalb der Wasserschutzzonen III, III A und III B ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Ob Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, können Sie bei uns erfragen.

Wasserschutzzonen

Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Wasserschutzgebiete.

Wie funktionieren Wasser/Wasser-Wärmepumpen?

Wasser/Wasser-Wärmepumpe
Die Wasser/Wasser-Wärmepumpe nutzt Grundwasser, das über einen Brunnen gefördert wird. Die Wärmepumpe entzieht diesem Wasser Energie. Das abgekühlte Wasser wird dann über einen zweiten Brunnen wieder in den Untergrund eingeleitet. Die entzogene Energie wird dem Heizkreislauf des Hauses zugeführt.

Weitere Informationen

Übersicht Wärmepumpen

Allgemeine Informationen zum Thema Wärmepumpen auf unseren Seiten. Hier finden Sie auch unser ausführliches Geothermie-Merkblatt zum Download.

Wärmepumpen-Marktplatz Nordrhein-Westfalen

Auf den Seiten der Energieagentur Nordrhein-Westfalen finden Sie umfangreiche Informationen zu Wärmepumpen.

Vorsprache

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung mit uns in Verbindung zu setzen.

Gebühren

Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird - je nach Aufwand - eine Gebühr von mindestens 250 Euro erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Nutzung von Erdwärme erfordert den Einbau von Anlagenteilen, wie Sonden und Kollektoren in das Erdreich. Hierzu müssen Bohrungen und Grabungen in die teilweise grundwasserführenden Bodenschichten erfolgen. Aus diesem Grund wird in einem wasserrechtlichen Verfahren geprüft, inwieweit die Nutzung, Bau und Betrieb der Anlage im Einklang mit dem Schutz des Grundwassers stehen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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