Für den Einbau und Betrieb einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Von entscheidender Bedeutung bei einer Wasser/Wasser-Wärmepumpe ist die Qualität des Wassers für die Zuverlässigkeit des Systems. Vor der Installation einer derartigen Anlage sollte eine Grundwasseruntersuchung vorgenommen werden.
Benötigte Dokumente
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Antragsformular
Bitte verwenden Sie das Antragsformular, dass Sie sich auf dieser Seite herunter laden können. Bitte senden Sie es uns zu und fügen die erforderlichen Unterlagen in fünffacher Ausfertigung bei.
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Erläuterungsbericht
mit Beschreibung der Anlage, Angabe zur Nutzung des Grundwassers (Heizen, Kühlen Warmwassergewinnung einschließlich der jeweiligen Betriebsstunden)
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Technische Daten
einschließlich der Förderleistung des Brunnens und andere Daten
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Datenblatt der Wärmepumpe
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Übersichtslageplan
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Lageplan
im Maßstab 1:500 oder 1:250 mit Einzeichnung der Brunnen (Förder- und Schluckbrunnen)
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Konstruktionszeichnung
der Brunnenabschlussbauwerke im Maßstab 1:50
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Beschreibung des Bohrverfahrens und Ausbau der Brunnen
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Angaben zur Lage und Tiefe
des Förder- und Schluckbrunnens
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Angaben zur Grundwasserfließrichtung und Einzeichnung im Lageplan
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Aussage zur natürlichen Grundwassertemperatur und zur beabsichtigten Temperaturspreizung
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Aussage zu Kenntnissen über Altlasten oder sonstiger Belastungen auf dem Grundstück für den Bau von Brunnen
Diese Informationen sowie Aussagen zur Kenntnis über Grundwasserbelastungen aus dem relevanten Bereich erhalten Sie bei der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Telefon:0221/ 221-24857, Fax:0221/ 221-24612
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Untersuchungsergebnisse
Untersuchungsergebnisse zu Grundwasseranalysen einschließlich gutachterlicher Bewertung
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Aussage zur Beeinträchtigung
von angrenzenden Wasserrechten durch die geplante Anlage
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Sicherheitsdatenblatt
des Kältemittels
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Sachkundenachweis
des Bohrunternehmens (Bescheinigung W 120 der Deutschen Vereinigug des Gas- und Wasserfaches e. V. oder vergleichbare Qualifikation)
Wenn Sie den Einbau einer Wärmepumpe zur Nutzung von Erdwärme für kleinere Projekte planen, können Sie diesen Antrag verwenden. Beispielsweise für ein Einfamilien- oder Doppelhaus bis zu 50 Kilowattstunden.
Bei der Planung von größeren Projekten mit mehr als 50 Kilowattstunden nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit uns auf.
Service-Nummern
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefon: 0221 / 221-20299 oder 0221 / 221-34935
Auskunft zu Altlasten
Hier finden Sie Informationen, wie Sie eine Auskunft zu Altlasten bei uns erhalten können.
Besondere Hinweise zu Wasserschutzzonen
Für Grundstücke, die in Wasserschutzgebieten liegen gelten folgende Einschränkungen:
In den Wasserschutzzonen I und II werden Wärmepumpen generell nicht genehmigt. Innerhalb der Wasserschutzzonen III, III A und III B ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Ob Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, können Sie bei uns erfragen.
Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Wasserschutzgebiete.
Wie funktionieren Wasser/Wasser-Wärmepumpen?
Wasser/Wasser-Wärmepumpe
Die Wasser/Wasser-Wärmepumpe nutzt Grundwasser, das über einen Brunnen gefördert wird. Die Wärmepumpe entzieht diesem Wasser Energie. Das abgekühlte Wasser wird dann über einen zweiten Brunnen wieder in den Untergrund eingeleitet. Die entzogene Energie wird dem Heizkreislauf des Hauses zugeführt.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Thema Wärmepumpen auf unseren Seiten. Hier finden Sie auch unser ausführliches Geothermie-Merkblatt zum Download.
Auf den Seiten der Energieagentur Nordrhein-Westfalen finden Sie umfangreiche Informationen zu Wärmepumpen.
Vorsprache
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung mit uns in Verbindung zu setzen.
Gebühren
Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird - je nach Aufwand - eine Gebühr von mindestens 250 Euro erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Nutzung von Erdwärme erfordert den Einbau von Anlagenteilen, wie Sonden und Kollektoren in das Erdreich. Hierzu müssen Bohrungen und Grabungen in die teilweise grundwasserführenden Bodenschichten erfolgen. Aus diesem Grund wird in einem wasserrechtlichen Verfahren geprüft, inwieweit die Nutzung, Bau und Betrieb der Anlage im Einklang mit dem Schutz des Grundwassers stehen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-24686
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)