Gewässer unterliegen dem Grundsatz des § 1 Wasserhaushaltsgesetz und sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu schützen und zu erhalten.

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular

    Bitte verwenden Sie das Antragsformular, das im Downloadservice als PDF-Datei zum Herunterladen angeboten wird. Diesem Antragsformular müssen zusätzlich folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beigefügt werden:

  • Erläuterungsbericht

  • Gegebenenfalls statische Nachweise

  • Übersichtslageplan

  • Lageplan Maßstab 1:500

  • Detailzeichnung

  • Schnitte

  • Baukosten

Service-Rufnummer

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Telefon: 0221 / 221- 33585.

Allgemeine Informationen

Der Bau, der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagenin, an, über und unter oberirdischen Gewässern sind daher nach § 22 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen genehmigungspflichtig.

Hiervon betroffen sind alle - baulichen Anlagen wie Brücken, Stege, Häuser, Mauern- sonstigen Vorrichtungen wie Zäune, Dämme, Rohrleitungen, befestigte Wege, Strauch- und Baumpflanzungen,die sich im, über oder unter dem Gewässer oder im Uferrandstreifen befinden.

Hierbei wird ein etwa fünf Meter breiter Streifen - gemessen ab der Böschungsoberkante - unter Schutz gestellt. Genehmigungsbehörde für die Gewässer zweiter Ordnung, die Bäche, ist der Bereich Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft. In diesem Fall verwenden Sie bitte das als Download (pdf-Datei) zur Verfügung gestellte Antragsformular.

Anlagen im Bereich des Rheins (Gewässer erster Ordnung) werden durch die Obere Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Köln genehmigt.

Gebühren

Die Gebühr für die Genehmigung hängt von den Baukosten ab. Die Mindestgebühr beträgt 100 Euro.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn-Linien S6, S11, S12, S13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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Downloads und Infos