Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Niklas Kienitz (CDU).


Sitzungsdienst des Ausschusses

Telefon: 0221 / 221-32834

Entscheidungsbefugnisse

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit entscheidet über:

  1. Auslobung und Auswertung der Ergebnisse von städtebaulichen Wettbewerben;
  2. Stellungnahmen in Raumordnungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz NRW;
  3. Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren und sonstige Satzungsverfahren auf der Grundlage des BauGB und des MaßnahmenG zum BauGB, soweit die Entscheidung nicht gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. g GO dem Rat obliegt;
  4. städtebauliche Einzelbeschlüsse und Blockkonzepte zu förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten sowie zu Gebieten einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 ff BauGB;
  5. Stellungnahmen der Stadt Köln zu Planungsvorhaben Dritter inner- und außerhalb Kölns von wesentlicher Bedeutung sowie im Rahmen von Planfeststellungsverfahren außer in Fällen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln;
  6. Stadtgestaltungsprogramme und Stadtgestaltungskonzepte;
  7. Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates, Kenntnisnahme der Tagesordnungen des Gestaltungsbeirates, Kenntnisnahme der Ergebnisse des Gestaltungsbeirates.

Vorberatung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:

  1. städtebauliche Großprojekte;
  2. Entscheidungen des Rates gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. g GO, es sei denn, nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen und der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit verzichtet auf die Vorberatung im Einzelfall;
  3. Gestaltungssatzungen, Baugestaltungssatzungen;
  4. Energieversorgungskonzept und Maßnahmen zur Energieeinsparung;
  5. Gestaltung des Öffentlichen Raumes;
  6. Regionalplanung einschließlich Gebietsentwicklungsplanung;
  7. Fortschreibung des Gesamtkonzeptes der Stadtentwicklungsplanung und seiner fachlichen und räumlichen Konkretisierungen;
  8. Konzepte gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB, unter anderem räumliche Entwicklungsplanungen und Rahmenplanungen sowie integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK);
  9. Gewerbeflächengesamtplan einschließlich Büroflächen;
  10. Zentren- und Einzelhandelskonzepte;
  11. Stadtentwicklungskonzept Wohnen;
  12. Quartiers- und Einzelhandelskonzepte;
  13. Interkommunale Zusammenarbeit:
    a) Stellungnahmen zu Regionalplan(änderungs)verfahren nach Landesplanungsgesetz;
    b) Erschließung von Synergien, die sich aus interkommunalen Projekten und Planungen ergeben;
    c) Identifizieren von Themen und Projekten der regionalen Zusammenarbeit;
    d) Vorantreiben und Entwicklung von interkommunalen Projekten.