Dem Stadtentwicklungsausschuss gehören 13 und mindestens 22 beratende stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzende ist Sabine Pakulat.
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-32834
Entscheidungsbefugnisse
Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet über:
- Auslobung und Auswertung der Ergebnisse von städtebaulichen Wettbewerben;
- Stellungnahmen in Raumordnungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen;
- Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren und sonstige Satzungsverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und des Maßnahmegesetzes (MaßnahmeG) zum BauGB, soweit die Entscheidung nicht gem. § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. g Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat obliegt;
- städtebauliche Einzelbeschlüsse und Blockkonzepte in den vom Rat förmlich festgelegten Sanierungs-, Ersatz- und Ergänzungsgebieten;
- Stellungnahmen der Stadt Köln zu Planungsvorhaben Dritter inner- und außerhalb Kölns von wesentlicher Bedeutung sowie im Rahmen von Planfeststellungsverfahren außer in Fällen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln;
- Stadtgestaltungsprogramme und Stadtgestaltungskonzepte;
- Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates, Kenntnisnahme der Tagesordnungen des Gestaltungsbeirates, Kenntnisnahme der Ergebnisse des Gestaltungsbeirates.
Vorberatung
Der Stadtentwicklungsausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- städtebauliche Großprojekte
- Entscheidungen des Rates gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. g Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, es sei denn, nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen und der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf die Vorberatung im Einzelfall;
- Gestaltungssatzungen, Baugestaltungssatzungen;
- Energieversorgungskonzept und Maßnahmen zur Energieeinsparung;
- Gewerbeflächengesamtplan einschließlich Büroflächen;
- Zentren- und Einzelhandelskonzepte;
- Städtebauförderungsprogramme;
- Jahresprogramme für Gebiete mit besonderem Erneuerungsbedarf;
- Fortschreibung des Gesamtkonzeptes der Stadtentwicklungsplanung und seiner fachlichen und räumlichen Konkretisierungen;
- räumliche Entwicklungsplanungen und Rahmenplanungen;
- Regionalplanung einschließlich Gebietsentwicklungsplanung;
- Stadtentwicklungskonzept Wohnen;
- städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 BauGB;
- Gestaltung des Öffentlichen Raumes;