Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Ausschussvorsitzender ist Niklas Kienitz (CDU).
Sitzungsdienst des Ausschusses
Telefon: 0221 / 221-32834
Entscheidungsbefugnisse
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit entscheidet über:
- Auslobung und Auswertung der Ergebnisse von städtebaulichen Wettbewerben;
- Stellungnahmen in Raumordnungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz NRW;
- Bauleitplanung, Vorhaben- und Erschließungsplanverfahren und sonstige Satzungsverfahren auf der Grundlage des BauGB und des MaßnahmenG zum BauGB, soweit die Entscheidung nicht gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. g GO dem Rat obliegt;
- städtebauliche Einzelbeschlüsse und Blockkonzepte zu förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten sowie zu Gebieten einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 ff BauGB;
- Stellungnahmen der Stadt Köln zu Planungsvorhaben Dritter inner- und außerhalb Kölns von wesentlicher Bedeutung sowie im Rahmen von Planfeststellungsverfahren außer in Fällen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln;
- Stadtgestaltungsprogramme und Stadtgestaltungskonzepte;
- Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates, Kenntnisnahme der Tagesordnungen des Gestaltungsbeirates, Kenntnisnahme der Ergebnisse des Gestaltungsbeirates.
Vorberatung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Absatz 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
- städtebauliche Großprojekte;
- Entscheidungen des Rates gemäß § 41 Absatz 1 Satz 2 lit. g GO, es sei denn, nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen und der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit verzichtet auf die Vorberatung im Einzelfall;
- Gestaltungssatzungen, Baugestaltungssatzungen;
- Energieversorgungskonzept und Maßnahmen zur Energieeinsparung;
- Gestaltung des Öffentlichen Raumes;
- Regionalplanung einschließlich Gebietsentwicklungsplanung;
- Fortschreibung des Gesamtkonzeptes der Stadtentwicklungsplanung und seiner fachlichen und räumlichen Konkretisierungen;
- Konzepte gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB, unter anderem räumliche Entwicklungsplanungen und Rahmenplanungen sowie integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK);
- Gewerbeflächengesamtplan einschließlich Büroflächen;
- Zentren- und Einzelhandelskonzepte;
- Stadtentwicklungskonzept Wohnen;
- Quartiers- und Einzelhandelskonzepte;
- Interkommunale Zusammenarbeit:
a) Stellungnahmen zu Regionalplan(änderungs)verfahren nach Landesplanungsgesetz;
b) Erschließung von Synergien, die sich aus interkommunalen Projekten und Planungen ergeben;
c) Identifizieren von Themen und Projekten der regionalen Zusammenarbeit;
d) Vorantreiben und Entwicklung von interkommunalen Projekten.