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Um Ihre spätere Betriebsrente aufzubessern, können Sie als Versicherte beziehungsweise Versicherter der Zusatzversorgungskasse Beiträge in eine Freiwillige Versicherung (ZVK PlusPunktRente) mit Zulagen- ("Riester-") Förderung einzahlen.

Bei "Riester"-Verträgen im Wege der betrieblichen Altersversorgung führt Ihr Arbeitgeber in der Regel die Beiträge aus Ihrem Netto-Entgelt ab. Die staatliche Förderung setzt bei der betrieblichen Altersversorgung eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie einen festgeschriebenen Prozentsatz des sozialversicherungspflichtigen Entgeltes des Vorjahres als Mindestbeitrag aufwenden. Ab dem Jahr 2008 sind das vier Prozent. Die staatliche Förderung übernimmt einen Teil dieses Mindestbeitrages durch Zahlung einer Grundzulage (154 Euro) beziehungsweise Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind (185 Euro). Für Neugeborene ab dem 1. Januar 2008 beträgt die Kinderzulage 300 Euro jährlich. Sofern Sie den Mindestbeitrag unterschreiten, erfolgt eine anteilige Kürzung der Förderung. Sie müssen jedoch mindestens ein Sockelbeitrag von 60 Euro als Eigenbeitrag einzahlen.

Übersicht zur "Riester"-Förderung

JahrMindestbeitrag pro JahrZulagenZulagen
 Anteil vom sozialversicherungspflichtigen Jahresentgelt des Vorjahresfür die Versicherte/den Versichertenpro Kind (Kinderzulage)
ab 2008

vier Prozent

maximal 2.100 Euro

154 Euro

"Riester"-Sparerinnen und -Sparer unter 25 Jahre
zusätzlich einmalig 200 Euro

185 Euro

300 Euro für nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kinder

Sockelbeitrag60 Euro

60 Euro

60 Euro

Beispiel: Eine ledige 30-jährige Beschäftigten, ohne Kinder, mit einem Brutto-Jahresentgelt von 30.000 Euro, muss im Jahr 1.200 Euro aufwenden, um die volle staatliche Zulage zu erhalten. Durch ihren Anspruch auf Grundzulage von 154 Euro reduziert sich der Eigenbeitrag auf 1.046 Euro. Hätte die Beschäftigte zwei vor dem 1. Januar 2008 geborene kindergeldberechtigte Kinder, würde sich der Aufwand zudem um weitere 370 Euro verringern.

Seit dem 1. Januar 2008 erhalten junge "Riester"-Sparerinnen und -Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, der automatisch bei der Beantragung der Altersvorsorgezulage gewährt wird. Die Extra-Zulage wird anteilig gekürzt, sofern nicht der Mindestbeitrag eingezahlt wird.

Für den Erhalt der staatlichen Zulage müssen Sie einen Zulagenantrag stellen.

Den Eigenbeitrag und die staatlichen Zulagen können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft dann, ob Sie zusätzlich zu den Zulagen durch den Sonderausgabenabzug noch eine steuerliche Vergünstigung in Form einer Steuererstattung erhalten können. Der jährliche Sonderausgabenabzug ist ab 2008 auf 2.100 Euro begrenzt.

Im Formularservice finden Sie ein Formular, mit dem Sie kostenlos eine unverbindliche individuelle Proberechnung anfordern können.

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